Statt 2G
Niedersachsen: Ab Dienstag FFP2-Masken-Pflicht im Einzelhandel

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(ts). Ab Dienstag, 21. Dezember, soll im gesamten niedersächsischen Einzelhandel für alle Kundinnen und Kunden die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten. Beschäftigte im Einzelhandels, die durch Abstand und Aerosolbarrieren geschützt sind, dürfen statt der FFP2-Maske auch wie bisher eine medizinische, sogenannte OP-Maske tragen. Das teilte die Niedersächsische Landregierung am Wochenende mit. 

Die Landesregierung beabsichtigt, am kommenden Montag die niedersächsische Corona-Verordnung zu ändern und am Dienstag in Kraft zu setzen.  Eine Unterscheidung zwischen Geschäften des täglichen Bedarfs und anderen Einzelhandelsgeschäften soll es dabei nicht geben. 

Die Landesregierung reagiert damit auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom vergangenen Donnerstag, der die bis dahin geltende 2G-Regel (Zutritt nur für vollständig Geimpfte und Genesene) im Einzelhandel außer Vollzug gesetzt hat.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) erklärt dazu: „Die FFP2-Maske bietet einen sehr hohen Schutz vor einer Corona-Infektion. Das halte ich vor allem für die Beschäftigten im Einzelhandel für wichtig. Mit der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für den gesamten Einzelhandel setzen wir das um, was an Schutzmaßnahmen für diesen Bereich nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts noch rechtssicher machbar ist." 

Die Landesregierung kritisierte auf indirekte Weise den Beschluss der Oberverwaltungsrichter:  Gesundheitsministerin Behrens appellierte mit Hinweis auf die neue Virusvariante Omikron erneut an die Betreiber von Einzelhandelsgeschäften,  von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Zutritt zu ihren Geschäften auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken. 

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Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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