Übergabe wird vorbereitet
Stadtwerke Stade sollen Parkhäuser übernehmen und sanieren

Die Parkpalette am Bahnhof gehört zu den Objekten, die die Stadt an die Stadtwerke abgeben will. Das Gebäude ist sanierungsbedürftig | Foto: jd
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In diesem Jahr will Stade beim Thema Parkhäuser Nägel mit Köpfen machen: Ziel ist es, das Parkhaus Wallstraße, die Parkgarage Am Sande und die Parkpalette am Bahnhof mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in den Stadtwerke-Konzern zu überführen (das WOCHENBLATT berichtete). Einen endgültigen Beschluss soll der Rat im September fassen. Bisher ist die städtische Tochter Gebäudewirtschaft Stade (GWS) für die Bewirtschaftung der in den vergangenen Jahren defizitären Parkhäuser zuständig.

Jetzt soll die Politik das weitere Vorgehen absegnen. Grundlage bildet ein Eckpunktepapier, das die Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft "Ernst & Young" (EY) erarbeitet hat - unter Beteiligung der Stadtwerke. Dabei ging es vor allem um steuerliche und auch rechtliche Aspekte. Denn die Stadtwerke-Holding "Stader Versorgungs- und Bädergesellschaft" (SVBG) als künftiger Betreiber muss die Möglichkeit haben, die dringend erforderlichen Investitionen in die Parkhäuser beim Finanzamt steuermindernd geltend zu machen.

Nach Angaben der Stadt ist für die Sanierung der Parkgarage Am Sande und der Parkpalette am Bahnhof ein Millionenbetrag erforderlich - "im höheren siebenstelligen Bereich". Solche Summen sind aus dem städtischen (GWS-)Haushalt nicht zu finanzieren. Vom Tisch ist dabei die zunächst angedachte Lösung, unter dem Dach der SVBG eine eigene Parkhaus GmbH zu gründen. Das ist nach Ansicht der EY-Experten nicht erforderlich. Die Holdinggesellschaft kann die Parkraumbewirtschaftung direkt übernehmen.

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Rathaus-Parkgarage nur noch für Dauerparker

Außen vor ist die Rathaus-Parkgarage. Diese soll bei der Stadt verbleiben und der Vermögensverwaltung zugeordnet werden. Um steuerrechtliche Folgen zu vermeiden, wird es dort keine öffentlich zugänglichen Stellplätze für Kurzzeitparker mehr geben. Künftig ist nur noch die Vermietung von Dauerstellplätzen vorgesehen - sowohl für Rathaus-Mitarbeiter als auch für andere, die in der Stader Innenstadt wohnen oder arbeiten.

Inwieweit beim Übergang der anderen drei Parkhäuser von der GWS auf die SVBG womöglich Grunderwerbssteuer fällig wird, können die Berater von "Ernst & Young" nicht abschließend beurteilen. Verbindliche Aussagen vom Fiskus sind gerade bei Fragen des Unternehmens-Steuerrechts nur schwerlich zu bekommen. Die EY-Experten sprechen daher nur von "guten Gründen", wenn sie davon ausgehen, dass keine Grunderwerbssteuer zu zahlen ist. Es bestehe aber ein "steuerrechtliches Restrisiko".

Um den Übergang rechtlich einwandfrei vorzubereiten, soll eine externe Beratungsgesellschaft hinzugezogen werden. Dafür wird es eine förmliche Ausschreibung geben. Die Stadt rechnet mit Kosten in Höhe von 60.000 Euro.

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Was passiert mit den Beschäftigten?

Die Mitarbeiter, die in den Parkhäusern tätig sind, haben bisher eine Anstellung bei der Stadt. Rechtlich gesehen ist es möglich, dass die Beschäftigten von der SVBG übernommen werden.

Dafür könnte ein sogenannter Personalüberleitungsvertrag abgeschlossen werden. Doch bei der Stadt geht man davon aus, dass die Mitarbeiter nicht wechseln wollen. Eine Kündigung soll aber ausgeschlossen sein. Daher käme eine Personalüberlassung in Betracht. Die betroffenen Beschäftigten wären dann weiter an die Stadt als Arbeitgeber gebunden.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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