Nur 50 Prozent der vorhandenen Plätze dürfen belegt werden / Reservierung nicht zwingend erforderlich
Gastronomie: Das sind die neuen Besuchsregeln

Viele Gastronomiebetriebe dürfen wieder Gäste bewirten | Foto: Dehoga/Cordula Giese
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(sb/food service/bgn). Da atmen Gastronomen und Gäste gleichermaßen auf: Seit Anfang der Woche dürfen Restaurants wieder Gäste empfangen. Acht Wochen lang waren Lokale komplett geschlossen, möglich war lediglich ein Außer-Haus-Verkauf oder Lieferdienst.

Den Feierabend im Biergarten oder die Frühstückspause im Straßencafé verbringen und am Abend lecker essen gehen - darauf haben wir seit Ausbruch der Corona-Pandemie lange verzichtet. Jetzt ist all das wieder möglich. Allerdings unter Auflagen.

Die Bundesländer stellen unterschiedliche Anforderungen an Restaurants und Cafés für die Wiedereröffnung. Für unsere Region gilt Folgendes:

  • In Niedersachsen dürfen seit Montag, 11. Mai, wieder Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten Gäste empfangen.
  • Geschlossen bleiben Bars, Kneipen, Discotheken und Ähnliches.
  • Bedingung für die Bewirtung von Gästen ist, dass maximal 50 Prozent der vorhandenen Plätze belegt werden.
  • Zudem müssen von Kunden die Kontaktdaten erfasst werden. Eine Reservierungspflicht gibt es nicht, es werden jedoch Reservierungen empfohlen.
  • Selbstbedienung und Büfetts sind untersagt.
  • Zudem müssen Abstandsregelungen und Hygieneanforderungen eingehalten werden.
  • Von der kommenden Woche an dürfen sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen. Das bedeutet: Zwei Familien dürfen gemeinsam in einem Restaurant essen.
  • Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gewerbe (BNG) empfiehlt Gastronomiebetrieben u.a. Folgendes:
  • Die betrieblichen Abläufe sind so zu gestalten, dass zwischen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Hierfür können z.B. Markierungen am Boden angebracht und Tresen verbreitert werden. Servicepersonal kann mit Tabletts und Servierwagen Abstand zu den Gästen halten.
  • Lieferdienste sollten bestellte Speisen nicht direkt an den Kunden übergeben, sondern in einer Transportbox abstellen.
  • Das Bezahlen sollte möglichst kontaktlos erfolgen.
  • Stellwände aus durchsichtigem Kunststoff an Bestelltheken und im Kassenbereich helfen, eine Tröpfcheninfektion - auch durch Luftzug - zu vermeiden.
  • Sowohl im Service als auch bei Lieferdiensten sind die Hände regelmäßig zu waschen oder zu desinfizieren, z.B. nach der Entgegennahme von benutztem Geschirr.
  • Und natürlich: Kein Händeschütteln zur Begrüßung oder Verabschiedung. Schenken Sie stattdessen ein Lächeln - das geht auch hinter der Mund-Nasen-Maske.

Wieder auswärts essen gehen

"Wir begrüßen, dass es endlich konkrete Öffnungsperspektiven für das Gastgewerbe gibt", sagt Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes (Foto). "Es ist richtig und gut, dass die Ministerpräsidenten in einer Balance zwischen Verantwortung für die Gesundheit der Menschen in diesem Land, aber auch in der Verantwortung für die Wirtschaft jetzt handeln."

Zöllick hofft nun auf einen guten Start in die touristische Sommersaison. "Wir sind und bleiben zuversichtlich, für unsere Gäste auch in diesen herausfordernden Zeiten trotz der hohen Auflagen gute Gastgeber sein zu können. Voraussetzung dafür ist auch, dass alle mitziehen. Das heißt, dass auch die Gäste Verständnis für die neuen Spielregeln aufbringen. Je besser und konsequenter wir die Standards akzeptieren und einhalten, desto mehr Lebensqualität für uns alle wird wieder möglich sein."

Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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