Rechtsstreit geht weiter
Investor will gegen Baustopp für Stader Surfpark gerichtlich vorgehen
- Es dürfte noch einige Jahre dauern, bis dieses KI-Bild Realität wird: Nach dem jüngsten Urteil (Beschluss) des Verwaltungsgerichts Stade wird sich der Bau des Surfpasrks und damit die Inbetriebnahme weiter verzögern
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Die Projektierer des geplanten Surfparks in Stade wollen die Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Stade nicht hinnehmen. Sie kündigten nach dem erneut verhängten Baustopp für die Freitzeitanlage an, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzulegen. Man halte den Beschluss des VG Stade für „fachlich fehlerhaft“. Daher sei man zuversichtlich, dass die Entscheidung korrigiert werde, so Jan Podbielski, Geschäftsführer der SPN Projekt GmbH.
Damit geht der jahrelange Rechtsstreit um das umstrittene Freizeitprojekt in die nächste Runde. In der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass der Baustopp bestehen bleibt. Das Gericht hält insbesondere das vom Landkreis Stade genehmigte Zielabweichungsverfahren für rechtswidrig. Nach Auffassung der Richter kann das geltende Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises nicht einfach durch eine Ausnahmegenehmigung ausgehebelt werden. Stattdessen wäre nach Ansicht des Gerichts eine formelle Änderung der Regionalplanung erforderlich gewesen.
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Vorwurf: Missbrauch des Klagerechts
Der Unmut Podbielskis richtet sich nicht nur gegen den Gerichtsbeschluss, sondern vor allem gegen den klagenden Umweltverband BUND. "Mit dem grotesken Eintreten gegen unser emissionsarmes Freizeitgewerbe – zugunsten von Großindustrie – missbraucht der BUND das Verbandsklagerecht und handelt gegen seine eigene Satzung", kritisiert der Projektierer. "Gipfel des Missbrauchs" sei aus seiner Sicht, "dass der BUND mit Spendenmitteln einer Bürgerinitiative , welche selbst nicht klageberechtigt ist". Der BUND selbst dürfe eigentlich nur klagen, wenn es um Belange des Umwelt- und Naturschutzes gehe. Diese Aspekte seien aber schon beim ersten Verfahren vor dem OVG Lüneburg nicht relevant gewesen.
Für Podbielski steht jedenfalls fest: "So hat der Gesetzgeber das Verbandsklagerecht sicherlich nicht gemeint." Der BUND erweise dem Umweltschutz einen Bärendienst. Die Konsequenz werde sein, dass Gesetzgeber die Klagerechte der Umweltverbände weiter einschränken wird. Podbielski betont aber: "Selbstverständlich respektieren wir die Rechtsprechung und die geltende Gesetzgebung."
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Ungeachtet des aktuellen Rückschlags gibt sich sich der Projektierer kämpferisch. Er verweist darauf, dass der Landkreis Stade derzeit ohnehin an einem neuen RROP arbeite. Dort solle die Fläche des Surfparks künftig entsprechend ausgewiesen werden. Deshalb werde die jetzige Gerichtsentscheidung das Vorhaben nur ein weiteres Mal verzögern. „Die Umsetzung ist aber letztlich nur eine Frage der Zeit. Wir werden diesen Surfpark bauen dürfen“, erklärt Podbielski selbstbewusst.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts knüpft an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus dem Jahr 2024 an. Damals war der ursprüngliche Bebauungsplan bereits für unwirksam erklärt worden. Die Hansestadt Stade hatte den Plan anschließend überarbeitet und ein Zielabweichungsverfahren beim Landkreis beantragt, das dieser im vergangenen Jahr genehmigte. Genau diese Ausnahmegenehmigung hält das Verwaltungsgericht nun jedoch für rechtswidrig.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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