Baugenehmigung im 1. Quartal 2023?
Surfpark Stade: Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig

Derzeit untersuchen die Archäologen das Gelände auf Spuren  | Foto: Stadtarchäologie Stade
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Auf dem Gelände des geplanten Surfparks im Süden von Stade tut sich etwas: Ein Bagger hob langgezogene Gräben aus, zwischen dem Aushub sind immer wieder Personen unterwegs. In der Hansestadt ging bereits das Gerücht um, dass klammheimlich mit den Bauarbeiten für die umstrittene Freizeitanlage begonnen worden sei, obwohl bisher keine Baugenehmigung vorliegt. Diese Mutmaßung entpuppt sich allerdings als Falschinformation. Zwar ist tatsächlich noch keine Baugenehmigung erteilt. Was aber jetzt auf der bisherigen, fast 17 Hektar großen Ackerfläche passiert, hat noch nichts mit konkreten Baumaßnahmen zu tun.

"Zunächst wurde das Areal auf Kampfmittel im Boden untersucht und jetzt sind die Archäologen an der Reihe", erläutert Jens Bossen, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Hochbau bei der Stadt Stade. Das sei das übliche Prozedere, um vorab den Baugrund zu prüfen. Die Ausgräber wurden in den Suchschnitten auch fündig. "Wir haben rund 3.000 Jahre alte Siedlungsreste aus der Bronzezeit gefunden", berichtet Stades Stadtarchäologe Dr. Andreas Schäfer. Zu Tage gefördert wurden einige Tonscherben, bearbeitete Feuersteine und auch ein paar Metallstücke. Außerdem lassen Verfärbungen im Erdreich darauf schließen, dass dort ein paar Grubenhäuser gestanden haben. Bisher habe sein Team knapp 30 Befunde dokumentieren können, so Schäfer. Die Archäologen haben ihre Arbeiten fast abgeschlossen.

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B-Plan ist noch nicht rechtskräftig

Danach werden noch nicht die Baufahrzeuge anrücken. Bevor die ersten Arbeiten beginnen können, müssen alle Formalitäten abgearbeitet werden. Noch ist der im Juli vom Rat beschlossene Bebauungsplan für den Surfpark und das benachbarte Gewerbegebiet, das von der städtischen Projektentwicklungsgesellschaft erschlossen wird, nicht rechtskräftig. Dafür fehlen noch zwei wichtige Voraussetzungen: Erstens muss der zugrundeliegende Flächennutzungsplan vom Landkreis genehmigt werden. Und zweitens sind von der Surfpark-Projektgesellschaft Hefring Ventures - dahinter stehen die Brüder Jan und Dirk Podbielski - sogenannte dingliche Sicherungen in das Grundbuch einzutragen.

Mit dem Rechtsbegriff "dingliche Sicherungen" sind verbindliche Vereinbarungen zwischen der Stadt und der Projektgesellschaft gemeint, die über die Festsetzungen des B-Plans hinausgehen. Konkret geht es dabei u.a. um Benutzungsbeschränkungen wie die Höchstzahl der Ferienwohnungen, Regelungen zum Verkehr wie die Einrichtung eines Shuttle-Service sowie Vorgaben zur Energieversorgung wie die Nutzung bzw. Erzeugung von Ökostrom. Weitere Bestandteile dieser Vereinbarung sind eine Rückbauverpflichtung und ein Kompensationsvertrag, wonach Hefring Ventures binnen eines Jahres alle Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung des Bodens abgeschlossen haben muss.

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Noch sind nicht alle Formalitäten erledigt

"Ein Teil der Grundbuch-Eintragungen ist bereits vorgenommen worden", sagt Bossen. Weitere Eintragungen seien bereits in Vorbereitung. Er gehe davon aus, dass die Brüder Podbielski alles zeitnah erledigen, so Bossen. Er hofft, dass auch der Landkreis zügig arbeitet und den notwendigen F-Plan noch vor Weihnachten genehmigt. Das sollte klappen: Laut Mitteilung von Landkreis-Sprecher Daniel Beneke soll spätestens Anfang Dezember mit einem Go in Sachen F-Plan zu rechnen sein.

Der nächste Schritt wäre dann die Veröffentlichung des B-Plans durch die Stadt, womit dieser rechtskräftig wird. Mit der Erteilung der Baugenehmigungen ist nach Angaben von Bossen frühestens zum Ende des ersten Quartals 2023 zu rechnen. Schneller werde es mit der Bearbeitung der Bauanträge für den Surfpark wohl nicht gehen, so Bossen. "Derzeit hat die städtische Bauaufsicht mit dem LNG-Terminal alle Hände voll zu tun."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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