Zum Jahreswechsel
Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken im Raum Salzhausen
Wie in jedem Jahr wurde anlässlich des Jahreswechsels von der Samtgemeinde Salzhausen eine Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken erlassen. Das Abbrennverbot gilt im Geltungsbereich auch von Mittwoch, 31. Dezember, um 0 Uhr bis Donnerstag, 1. Januar 2026, um 24 Uhr und betrifft das Verbot des Abrennens pyrotechnischer Gegenstände im Umkreis von 200 Metern zu Reetdachgebäuden, Holzhäusern und anderen Gebäuden mit brandempfindlicher Dachdeckung sowie zu brandempfindlichen Gebäuden...