Arbeitsschutz hat Vorrang
Landkreis darf überfüllte Mülltonnen nicht leeren

Das Leeren überfüllter Abfallcontainer ist den Müllwerkern des Landkreises Harburg aus Arbeitsschutzgründen untersagt | Foto: Landkreis Harburg
  • Das Leeren überfüllter Abfallcontainer ist den Müllwerkern des Landkreises Harburg aus Arbeitsschutzgründen untersagt
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Gnadenlos überladene Mülltonnen, um die herum sich auch noch der Abfall türmt - dieses Bild bietet sich immer öfter den Entsorgungsfirmen, die für die Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg unterwegs sind. „Überfüllte Mülltonnen können aber nicht geleert werden“, weist Jörg Klenner von der Abfallwirtschaft angesichts von Bürgeranfragen auf die geltenden Regelungen hin. 

Die Verletzungsgefahr ist zu hoch

Die zusätzlich auf und vor den Behältern liegenden Abfälle per Hand abzupacken und den Rest zu leeren, bedeute - so Klenner weiter - einen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand. Zudem sei dies den Müllwerkern aus Gründen des Arbeitsschutzes untersagt. "Dabei können die Müllbeutel aufreißen und spitze oder scharfkantige Gegenstände herausfallen. Die Verletzungs- und Infektionsgefahr ist einfach zu hoch.“

Beistellsack für zusätzlichen Müll

Auch wenn es scheinbar nur wenig zusätzlicher Müll sei, gehe es ins Geld. "Es ist eine Frage der Fairness, den Mitbürgerinnen und -bürgern nicht die zusätzlichen eigenen Entsorgungskosten aufzubürden“, so Jörg Klenner. Natürlich komme es immer wieder mal vor, dass mehr Müll anfalle, als geplant sei und als in die Tonne passe. Dafür hat Klenner eine einfache Lösung parat: Die Abfallwirtschaft bietet den orangefarbenen Beistellsack an, der etwas robuster ist als herkömmliche Plastiksäcke und neben die Tonne gestellt werden kann. Den Beistellsack gibt es gegen eine Gebühr von 5 Euro, womit die Entsorgung des zusätzlich anfallenden Unrates finanziert wird.
Mehr Infos dazu und zu allen Verkaufsstellen gibt es online und in den jährlich verteilten "Tipps & Termine“-Broschüren.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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