Vereinszuschüsse und Ganztagsbetreuung
Aktuelle Beschlüsse des Winsener Verwaltungsausschusses

Auch in seiner jüngsten Sitzung fasste der Verwaltungsausschuss (VA) der Stadt Winsen wichtige Beschlüsse. Hier einige der Entscheidungen: 

- Seit 2018 gibt es neben den Zuschüssen an Vereine und Organisationen des Kulturlebens in Winsen die städtische Kulturförderrichtlinie. Danach werden kulturelle und künstlerische Aktivitäten sowie Personen und Organisationen, die mit ihren Projekten, Veranstaltungen und Aktionen die Winsener Kulturlandschaft bereichern, gefördert. Der VA hat die bislang vorgelegten Anträge allesamt positiv beschieden.

- Der Rotary Club Winsen hat vorgeschlagen, das Eckermann-Denkmal, das bis zur Sanierung der Innenstadt auf dem nördlichen Vorplatz der St.-Marien-Kirche stand, als Backsteinsäule mit den restaurierten Tafeln vorzeitig wieder aufzubauen. Die finanziellen Mittel dafür will der Club zur Verfügung stellen. Der VA hat sich für einen Wiederaufbau in dem Gründreieck nördlich des Rosengartens im Schlosspark ausgesprochen.

- Im Dezember hatte der VA beschlossen, durch eine Befragung der Bewohner der Straße Uhlenbusch und eine Anfrage bei der Deutschen Post zu klären, ob es gewichtige Probleme bei der Zustellung von Postsendungen gibt und wie die Anwohnerschaft zu einer potenziellen Umbenennung der Straße steht. Die Anfrage bei der Post blieb unbeantwortet. Nach Auswertung des Ergebnisses der Befragung der Anwohner hat sich der Ausschuss jetzt gegen die Umbenennung des Straßenabschnitts zwischen der Brahmsallee und der Straße Große Gänseweide entschieden. Über den Umgang mit dem Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Brahmsallee soll noch einmal im Fachausschuss beraten werden.

- Vorbereitet hat der Ausschuss die am Mittwoch, 18. März, anstehenden Beschlussfassungen des Stadtrates über die Bebauungspläne für die Erweiterung des Aldi-Discountmarktes am Altstadtring und die Kita-Erweiterung „Kleines Feld“ in Luhdorf. Dem Rat empfohlen wurde auch ein Grundsatzbeschluss mit 13 Leitlinien für die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung.

- Ab August dieses Jahres haben alle Grundschüler der ersten Klassen einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren auf die zweiten bis vierten Klassen ausgeweitet, so dass er ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Erst- bis Viertklässlern zusteht. Grundschüler können dann bedarfsunabhängig eine Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen pro Woche verlangen, wobei die Unterrichtszeiten angerechnet werden. Die Ganztagsschulbetreuung an allen Grundschulen in Winsen für drei Jahre wurde in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. Der VA hat jetzt entschieden, die Betreuung in der Hanseschule, der Alten Stadtschule, der Grundschule Stöckte, der Schule im Borsteler Grund, der Grundschule am Ilmer Barg mit Außenstelle Luhdorf und der Grundschule Pattensen ab 1. August und zunächst bis 31. Juli 2029 an den DRK-Kreisverband Harburg-Land e.V. zu vergeben.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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