Nach Beschluss des Verwaltungsausschusses
Stadt Winsen kündigt Vertrag mit Krabbel-Kids e.V. außerordentlich

Die Stadt hat den Vertrag über den Betrieb einer Kindertagesstätte mit dem Verein KrabbelKids e.V. nach einem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsausschusses (VA) außerordentlich zum Ende des Kita-Jahres am 31. Juli gekündigt.

Diese Entscheidung ist dem VA nicht leichtgefallen. Sie wurde nach einer sorgfältigen Prüfung der Sachlage sowie einer umfassenden Abwägung aller relevanten Aspekte getroffen. Dabei wurden insbesondere auch die Auswirkungen auf die betroffenen Kinder, Eltern sowie die Beschäftigten berücksichtigt.

Eine außerordentliche Kündigung stellt für die Stadt stets das äußerste Mittel dar. Sie kommt erst dann in Betracht, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um eine Fortsetzung der Zusammenarbeit zu ermöglichen. Im vorliegenden Fall fanden über einen längeren Zeitraum hinweg intensive Gespräche und Abstimmungen mit dem Träger statt. Darüber hinaus erhielt der Verein mehrfach Gelegenheit, erforderliche Nachfragen zu beantworten, Unterlagen nachzureichen und notwendige Nachbesserungen vorzunehmen. Die festgestellten Probleme betrafen insbesondere organisatorische und finanzielle Bereiche.

Erst nachdem diese Bemühungen nicht zu einer tragfähigen Lösung geführt haben, sah sich die Stadt veranlasst, den Weg einer außerordentlichen Kündigung zu beschreiten. Die Gründe für die Kündigung haben nach Auffassung der Stadt dem für eine Zusammenarbeit zwischen der finanzierenden Kommune und dem verantwortlichen Träger unerlässlichen Vertrauensverhältnis die Grundlage entzogen. Dieses gegenseitige Vertrauen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der gemeinsamen Verantwortung gegenüber den betreuten Kindern und ihren Familien. Aus Sicht der Stadt ist dieses Vertrauensverhältnis tiefgreifend und nachhaltig gestört. Deshalb kommt eine Fortsetzung der Kooperation ebenso wenig in Betracht wie ein weiterer Aufschub der Kündigung.

Die Entscheidung wurde nicht verwaltungsintern getroffen, sondern politisch beraten und beschlossen. Der VA hat sich nach ausführlicher Darstellung der Sachlage und sorgfältiger Abwägung der Gründe für die außerordentliche Kündigung ausgesprochen und den entsprechenden Beschluss gefasst.

Zu den konkreten Inhalten des Vertragsverhältnisses sowie zu Einzelheiten der Kündigungsgründe wird sich die Stadt aus rechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich äußern. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten und entspricht den Verpflichtungen aus dem bestehenden Vertragsverhältnis. Die Stadt betont aber ausdrücklich, dass der insgesamt in Winsen erkennbare leichte Platzüberhang im Krippenbereich nicht der Grund für die Kündigung ist.

Zur Zeit finden Gespräche mit anderen Kitas statt, um den im neuen Kitajahr zu betreuenden Kindern und deren Familien Sicherheit in der Betreuung zu geben. Die Familien werden darüber natürlich gesondert informiert. Die Stadt ist sich bewusst, dass diese Entscheidung für die betroffenen Familien und Beschäftigten mit Unsicherheiten verbunden ist. Ziel ist es nun, den Übergang zum Ende des Kita-Jahres so geordnet wie möglich zu gestalten und die notwendigen weiteren Schritte verantwortungsvoll zu begleiten.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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