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Landkreise Harburg und Stade
Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen gefährdet den laufenden Betrieb

Die Impfung gegen Corona ist Voraussetzung für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich, ihre Tätigkeit weiter auszuüben | Foto: bim
  • Die Impfung gegen Corona ist Voraussetzung für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich, ihre Tätigkeit weiter auszuüben
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(ts/os). Mit dem Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Pflege und Gesundheitspersonal in dieser Woche drohen den Krankenhäusern und Pflegediensten in der Region große Probleme - mit Folgen für Patienten. Sollten am Ende nicht geimpfte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben dürfen, würden die Krankenhäuser des Landkreises Harburg in Buchholz und Winsen den normalen Betrieb nicht aufrechterhalten können, warnt der Ärztliche Leiter Dr. Christian Pott.

In dieser Woche mussten Kliniken und Pflegedienste in Deutschland den Gesundheitsämtern die nicht gegen Corona geimpften Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen melden. Zwar seien weniger als zehn Prozent der Beschäftigten nicht gegen Corona geimpft. Aber wenn diese Gruppe ausfiele, würden die Krankenhäuser in Buchholz und Winsen das nicht ohne Schaden für die Betriebsbereitschaft durchstehen, antwortete Dr. Pott dem WOCHENBLATT.

In den Elbe Kliniken Stade-Buxtehude erfüllen Stand dieser Woche etwa 30 aktive Mitarbeitende der insgesamt 2.800 Beschäftigten die Vorgaben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht, sagte Geschäftsführer Siegfried Ristau. Diese Zahl könne sich noch verändern, weil im Laufe der Zeit Genesenennachweise ihre Gültigkeit verlieren. Die nicht geimpften Mitarbeitenden würden solange vollumfänglich eingesetzt, bis eine Entscheidung des Gesundheitsamtes dies nicht mehr zulasse.

Peter Johannsen, Geschäftsführer des Hospizes Nordheide in Buchholz, hat dem Gesundheitsamt sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Hauswirtschaft und Pflege gemeldet, die nicht geimpft sind. Insgesamt beschäftigt das Hospiz etwa 40 Personen. "Mehr kann ich als Arbeitgeber derzeit nicht tun", sagt er. Manche hätten ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Johannsen hofft, dass das Gesundheitsamt das anerkennt. "Es wäre alles andere als gut, wenn sich die Fachkräfte von uns verabschieden müssten, auch wenn ich gerade bei unseren sterbenskranken Menschen natürlich ein Interesse daran habe, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft sind", betont Johannsen.

Wie sich die Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf die Krankenhäuser und Pflegedienste auswirken werden, zeige sich frühestens in einem Monat, sagte Andres Wulfes, Sprecher des Landkreises Harburg. Vier Prozent der Beschäftigten in den Pflegeheimen seien nicht geimpft.

Beschäftigte hatten noch bis Dienstag Zeit gehabt, ihre Corona-Impfung oder Genesung nachzuweisen oder ein Attest vorzulegen, dass sie nicht geimpft werden können. Wurden die Nachweise bis dahin nicht vorgelegt, muss die Leitung einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung dies unverzüglich dem Gesundheitsamt melden. Die Gemeldeten werden dann aufgefordert, die Nachweise vorzulegen und erhalten dafür eine Frist von zwei Wochen. Sollte der Nachweis auch dann nicht erbracht werden, werden im Regelfall Bußgelder, Betretungs- oder Tätigkeitsverbote für nicht geimpfte Mitarbeiter ausgesprochen.

Jeden Fall prüfe das Gesundheitsamt einzeln. Darunter könnten Mitarbeitende sein, die zwar geimpft seien, aber dennoch ihrem Arbeitgeber keine Auskunft über ihrem Impfstatus geben wollten, sagte Andres Wulfes. Möglicherweise könnten nicht geimpfte Beschäftigte mit Hilfe zusätzlicher Schutzkleidung oder verstärkten Testungen weiterhin Tätigkeiten in Kliniken und Pflegeheimen ausüben.

Auf die Einzelfallprüfungen hoffen die Leitungen von Kliniken und Pflegeheimen. Auch Andres Wulfes sagt: "Das Ziel ist, den Betrieb aufrechtzuerhalten."

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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