Aufruf zur Bewerbung
Ehrenamt als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann in der Gemeinde Neu Wulmstorf
Die Gemeinde Neu Wulmstorf sucht eine neue Schiedsfrau oder einen neuen Schiedsmann. Das ehrenamtliche Amt ist zum 1. Januar 2027 neu zu besetzen. Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger aus Neu Wulmstorf, die sich für eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Aufgabe engagieren möchten.
Konflikte außergerichtlich lösen
Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und bestimmten Strafsachen durch, sofern die gesetzliche Zuständigkeit gegeben ist. Ziel ist es, den beteiligten Parteien dabei zu helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und Konflikte beizulegen.
Dabei sind vor allem Einfühlungsvermögen, die Bereitschaft zuzuhören und die Fähigkeit, eine ruhige Gesprächsatmosphäre zu schaffen, gefragt. Die Schlichtungsverhandlungen werden in der Regel in neutralen Räumen geführt, beispielsweise im Rathaus.
Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt. Der Rat der Gemeinde Neu Wulmstorf wählt die Schiedsperson für fünf Jahre. Anschließend wird die Ernennung von der Leitung des Amtsgerichts Tostedt bestätigt. Eine Wiederwahl nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.
Diese Voraussetzungen gelten
Bewerber müssen bei Amtsübernahme mindestens 25 Jahre alt sein und sollten das 75. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Voraussetzungen sind außerdem der Hauptwohnsitz in Neu Wulmstorf und die persönliche Eignung zur Bekleidung öffentlicher Ämter.
Bewerbungen sind über das dafür vorgesehene Formular der Gemeinde Neu Wulmstorf möglich.
(Gemeinde Neu Wulmstorf/tw).
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