Nach Vogelgrippe-Ausbruch
Kiekeberg-Museum öffnet wieder am 18. Februar

Auch diese Gänse des Kiekebergmuseums mussten getötet werden | Foto: FLMK
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Die Vogelgrippe ist im Freilichtmuseum am Kiekeberg erfolgreich eingedämmt. Die Desinfektionsmaßnahmen wurden am Sonntag abgeschlossen und vom Kreisveterinäramt abgenommen. Das Freilichtmuseum wird nach zusätzlichen Reinigungsmaßnahmen und einer zweiten Desinfektion der Wege auf dem Museumsgelände am kommenden Samstag, 18. Februar, wieder für Besucher öffnen.

Die gute Neuigkeit gilt auch für alle Geflügelhalter und ihre Tiere in der Schutz- und in der Überwachungszone rund um Rosengarten-Ehestorf. Wenn es zu keinem weiteren Ausbruch der Vogelgrippe kommt, werden die Schutzmaßnahmen am 15. März durch den Landkreis Harburg komplett aufgehoben.

Artikel vom 6. Februar:
Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt 

Geflügel des Kiekebergmuseums getötet

Der Verdacht des Ausbruchs der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) im Freilichtmuseum am Kiekeberg in Rosengarten-Ehestorf hat sich bestätigt. Laut den Untersuchungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) handelt es sich um das hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N1. Betroffen sind die insgesamt 53 Enten, Gänse und Hühner, die das Museum hält. Die Tiere wurden noch am Freitag getötet. Um die Vogelgrippe einzudämmen, hat der Landkreis nun eine Schutzzone im Drei-Kilometer-Radius und eine Überwachungszone im Zehn-Kilometer-Radius um den Kiekeberg angeordnet, in denen strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für Geflügel gelten.

"Das geht uns allen sehr nah", erklärte eine Sprecherin des Freilichtmuseums zu der Tötung des Geflügels. Für das Museum sowie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Teil eine enge Bindung zu den Tieren hatten, sei das nicht ganz einfach und sehr emotional. Aber natürlich werde sich das Museumsteam streng an alle vom Landkreis angeordneten Maßnahmen halten.

Am Sonntag und Montag haben jeweils drei Tierätzte im Auftrag des Landkreises Harburg das Geflügel in 28 Betrieben in der Umgebung des Kiekebergmuseums auf Vogelgrippe-Sympthome hin überprüft. "In den 18 Betrieben, die am Sonntag überprüft wurden, gab es keine Auffälligkeiten", berichtete Kreissprecher Bernhard Frosdorfer am Montagmorgen auf WOCHENBLATT-Nachfrage.

Die Kreisverwaltung befindet sich weiter in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML), dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sowie dem Nachbarlandkreis Stade und der Freien und Hansestadt Hamburg, um alle notwendigen Schritte zu ergreifen, die eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindern. Es wurden strenge Desinfektions- und Hygienemaßnahmen angeordnet, die das Kreisveterinäramt eng überwacht. Der Kiekeberg muss bis auf Weiteres geschlossen bleiben, um eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung zu ermöglichen.

Die vollständigen Regeln, die innerhalb der Schutz- und der Überwachungszone gelten, finden sich genauso wie Karten der beiden Restriktionszonen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest.

Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg ruft angesichts des Verdachtsfalls alle Geflügelhalter – auch Kleinstbetriebe und Hobbyhalter – nochmals ausdrücklich dazu auf, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der Vogelgrippe strikt einzuhalten und sich auf eine mögliche Stallpflicht für Geflügel vorzubereiten.

Merkblätter mit den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpestprävention finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest.

Die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen:

  • Hausgeflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden.
  • Es darf kein Oberflächenwasser für Tränken genutzt werden.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Halterinnen und Halter sollten Schutzkleidung tragen und ihre Schuhe desinfizieren.
  • Zudem sollten Geflügelhalterinnen und Halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – ihr Geflügel immer genau auf Auffälligkeiten beobachten und Krankheits- oder Todesfälle vom behandelnden Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (Telefon: 04171-693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).

Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden und die Tierbestände bei der Tierseuchenkasse registrieren.

Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Wer ein verendetes Tier findet, darf es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Wer aber insbesondere tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden.

Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter führen. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden. Alle Infos zur aktuellen Geflügelpest-Lage im Landkreis Harburg finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg – Tierschutz/Tierseuchen unter Tel. 04171- 693 466 oder per E-Mail unter Tiergesundheit@LKHarburg.de.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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