Forderung der CDU
Keine Kiesgärten in der Gemeinde Rosengarten

Kiesgärten sollen in der Gemeinde Rosengarten zukünftig nicht mehr angelegt werden dürfen, wenn es nach der CDU ginge Foto: Hansen
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lm.Rosengarten. Graue Schotterflächen statt grünem Rasen und bunter Bepflanzung: Schotter- und Kiesgärten halten immer mehr Einzug in deutsche Wohngebiete. Die Meinungen über eine solche Grundstücksgestaltung gehen weit auseinander. Viele versprechen sich eine Erleichterung bei der Gartenarbeit, die Flächen auf dem eigenen Grund und Boden werden für einen solchen Ausbau lediglich mit Vlies ausgelegt und dann mit Schotter oder Kies befüllt. Auch wenn sie vielleicht weniger Arbeit machen, bringen diese Gärten aber einige Nachteile mit sich.

Die CDU-Fraktion in Rosengarten ist offenbar kein Fan von beschotterten Gärten. Die Christdemokraten haben einen Antrag an die Gemeinde gestellt, der in der kommenden Woche im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Naherholung diskutiert werden soll. Konkret fordert die Partei, dass in den Bebauungsplänen der Gemeinde eine entsprechende Verordnung mit eingebaut wird, die das Anlegen von Schottergärten in Zukunft untersagen soll.

In den Augen der Fraktion ist diese Art der Gartengestaltung ökologisch absolut wertlos und trägt mit dazu bei, dass die Artenvielfalt weiter sinkt, da Insekten und andere Kleintiere in diesen Gärten keine Nahrung finden. Auch das Mikroklima werde negativ beeinflusst, da die Schotterflächen im Sommer deutlich länger die Tageswärme speichern und es nachts viel länger dauert, bis der Boden abkühlt. Ein weiterer Punkt, der immer wieder zu Problemen führe, sei die Oberflächenentwässerung. Gerade bei versiegelten Flächen komme es immer wieder vor, dass die Grundstückseigentümer vergessen, die anfallenden Regenwassermengen auf ihrem Grundstück versickern zu lassen. Es würden an den Grundstückseinfahrten keine Regenauffangrinnen installiert. Und wenn diese installiert sind, dann fehle häufig der Anschluss an einen Sickerschacht. Diese Nachlässigkeit führe zu überfluteten Straßen und Wegen, tiefergelegene Grundstücke werden mit zusätzlichen Wassermassen belastet. Die starken Regenfälle der letzten Jahre hätten diese Problematik verschärft.

Immer weniger Bauherren hielten sich an die niedersächsische Bauordnung, die ausdrücklich darauf hinweist, dass nicht überbaute Flachen auf Grundstücken Grünflächen sein müssten. Daher der Vorschlag der CDU, auch in den Bebauungsplänen eine solche Verordnung festzuhalten.

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Redakteur:

Lennart Möller aus Rosengarten

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