Gestaltungssatzung für drei Ortsteile
Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen zur Dorfentwicklung abgeben

Viele Anwohnerinnen und Anwohner zeigten reges Interesse an der Gestaltungssatzung für die drei Seevetaler Dörfer | Foto: Gemeinde Seevetal
  • Viele Anwohnerinnen und Anwohner zeigten reges Interesse an der Gestaltungssatzung für die drei Seevetaler Dörfer
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Wie sollen die Dörfer Ramelsloh, Ohlendorf und Holtorfsloh künftig aussehen? Mit dieser Frage befasst sich die Gemeinde Seevetal im Rahmen einer Gestaltungssatzung, an deren Erarbeitung sich Bürgerinnen und Bürger bereits bei einem gut besuchten Informationsabend im Herbst beteiligt haben. Nun beginnt die nächste Phase: Der Vorentwurf der Gestaltungssatzung liegt seit dem heutigen Dienstag, 13. Januar, öffentlich aus.

Ortsbild langfristig sichern

Die Gestaltungssatzung soll Vorgaben dazu machen, wie neue Gebäude und Baumaßnahmen gestaltet werden, um das Ortsbild zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Gestaltung und Farbgebung von Dächern, Fassaden und Einfriedungen. Die Satzung dient damit als langfristiger Rahmen für die Entwicklung der drei Ortsteile.

Mit der Auslegung der Vorentwürfe startet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch. Die Unterlagen können von heute an bis zum 12. Februar während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Seevetal eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Eine Terminvereinbarung wird erbeten. Die Planungsabteilung ist telefonisch unter 04105 - 55 2389 und 04105 - 55 2230 erreichbar.

Zusätzlich sind die Informationen online unter www.bauleitplanung.seevetal.de und www.seevetal.de/RL-OD-HL-Satz-1 abrufbar.

Redakteur:

Sven Rathert aus Seevetal

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