Nur noch ein Amt
Änderungen im Landkreis Stade für junge Menschen mit Handicap
- Junge Menschen mit Behinderung werden ab 2026 im Landkreis Stade komplett aus einer Hand betreut
- Foto: AdobeStock/Prostock-studio
- hochgeladen von Stephanie Bargmann
Ab dem kommenden Jahr wird es für junge Menschen mit Behinderung im Landkreis Stade, unabhängig von der Art ihrer Einschränkung, einfacher: Sie haben dann nur noch eine zentrale Anlaufstelle, wenn es um Beratung, Anträge oder Unterstützung geht, und zwar das Amt Jugend und Familie des Landkreises Stade. Bisher waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Soziales und Teilhabe für junge Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen die erste Kontaktstelle.
Rund 850 junge Menschen sind von der Umstrukturierung betroffen. Sie werden persönlich kontaktiert und informiert. Hintergrund ist die für das Jahr 2028 vorgesehene gesetzliche Änderung, wonach alle jungen Menschen mit Behinderung unabhängig von der Art der Einschränkung in der Kinder- und Jugendhilfe verortet werden. „Der Landkreis Stade hat sich frühzeitig auf den Weg gemacht und trägt damit dem inklusiven Gedanken bereits jetzt Rechnung“, erklärt Sozialdezernentin Susanne Brahmst.
Innerhalb des Amtes Jugend und Familie werden ab dem kommenden Jahr Beratung, Antragsstellung, Hilfeplanung, Leistungsgewährung, Zahlung und Kostenheranziehung für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von der Art der Behinderung – umgesetzt werden. Für die Betroffenen und ihre Familien ergibt sich der Vorteil, nur noch eine Anlaufstelle für Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu haben.
Das Amt Jugend und Familie befindet sich im Verwaltungsgebäude Am Staatsarchiv 3.
• Ausgenommen von dieser Veränderung sind junge Menschen, die im Gebiet der Hansestadt Buxtehude leben und von einer seelischen Behinderung betroffen sind. Für diesen Personenkreis ist weiterhin das Jugendamt der Hansestadt Buxtehude die richtige Anlaufstelle.
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