Geflügelpest im Landkreis Stade
Aufstallungspflicht tritt in Kraft

Ab 50 Tieren müssen Hühner im Stall bleiben | Foto:  Adobe Stock/ Dmytro
  • Ab 50 Tieren müssen Hühner im Stall bleiben
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Geflügelpest im Landkreis Stade: Ab 31.10. gilt Stallpflicht ab 50 Tieren. Kreis warnt vor Ausbreitung. Infos für Geflügelhalter und private Haltungen online.

Aufgrund der Ausbreitung der Geflügelpest (Vogelgrippe) im Landkreis Stade hat das Veterinäramt jetzt eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren angeordnet. Die Maßnahme gilt ab Freitag, 31. Oktober 2025, im gesamten Kreisgebiet.
Der Auslöser: Bei einem am 22. Oktober in Wangersen aufgefundenen toten Kranich wurde das Virus erstmals im Landkreis nachgewiesen.

Was ist die Geflügelpest?

Die Geflügelpest – auch als Aviäre Influenza oder Vogelgrippe bekannt – ist eine hochansteckende Tierseuche. Sie betrifft insbesondere Hühner, Puten, Enten, Gänse sowie andere Geflügelarten und Wildvögel. Erkrankte Tiere zeigen oft ein apathisches Verhalten, einen torkelnden Gang, einseitigen Flügelschlag oder ein auffälliges Verharren am gleichen Ort. Eine Heilung ist nicht möglich.

Wer ist betroffen – und was ist zu tun?

Die Allgemeinverfügung des Landkreises verpflichtet alle Halter:innen mit mehr als 50 Tieren, ihre Tiere im Stall oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Letztere muss vollständig überdacht sein und darf eine Maschenweite von maximal 25 mm aufweisen.
Zwar ist die Aufstallungspflicht aktuell auf größere Haltungen begrenzt, doch appelliert Dr. Sibylle Witthöft, Leiterin des Veterinäramts:

„Auch alle kleineren Haltungen – etwa in privaten Gärten – sollten ihre Tiere aus Seuchenschutzgründen vorsorglich aufstallen“.

Ist die Vogelgrippe für Menschen gefährlich?

Für Menschen und Haustiere wie Hunde und Katzen besteht laut Landkreis grundsätzlich keine akute Gefahr. Dennoch sollte enger Kontakt zu toten oder infizierten Tieren vermieden werden. Eine Übertragung auf Menschen kann in Ausnahmefällen durch direkten, intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel erfolgen. Durch den Verzehr erhitzter Geflügelprodukte ist eine Ansteckung hingegen ausgeschlossen.

Richtiges Verhalten bei toten Tieren

Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel finden, sollten diese nicht anfassen, sondern das Veterinäramt per E-Mail informieren: veterinaerwesen@landkreis-stade.de
Die Kadaver werden von geschultem Personal abgeholt und fachgerecht entsorgt. Aufgrund des erhöhten Aufkommens kann es jedoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Weitere Informationen

Aktuelle Hinweise zur Geflügelpest im Landkreis Stade, Merkblätter und die vollständige Allgemeinverfügung finden sich auf der offiziellen Internetseite des Landkreises in der Rubrik „Brennpunkt“.
 www.landkreis-stade.de

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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