Infizierte Vögel von ihrem Leid erlösen
Geflügelpest: Landkreis Stade erlaubt Jägern die Tötung kranker Kraniche
- Kraniche sind im Landkreis Stade in diesem Jahr erstmals von der Geflügelpest betroffen. Die Tiere leiden besonders stark unter der tödlichen Krankheit
- Foto: KI-generiert
- hochgeladen von Jörg Dammann
Die Geflügelpest grassiert derzeit auch im Landkreis Stade. Hier sind bereits einige Wildvögel verendet. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Kraniche. Diese Zugvögel sind in diesem Jahr erstmals mit der tückischen Tierseuche infiziert. Sie leiden besonders stark - die tödliche Krankheit verläuft meist qualvoll. Um unnötiges Leid zu vermeiden, dürfen Jägerinnen und Jäger im Landkreis Stade kranke Tiere nun gezielt erlösen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises hat eine Ausnahmegenehmigung erteilt: Offensichtlich erkrankte Kraniche sind vom sonst geltenden Tötungsverbot ausgenommen.
Kraniche leiden schwer, bevor sie verenden
Kraniche unterliegen nicht dem Jagdrecht und stehen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes unter besonderem Schutz. Daher bedurfte es einer sogenannten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung, um kranke Kraniche zu erlegen. "Die Jägerschaft verkürzt durch das sachkundige Töten das Leiden der Tiere", erläutert die Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Dr. Sybille Witthöft. Sie verweist darauf, dass gerade Kraniche schwere Qualen erdulden müssen, bevor sie an der Vogelgrippe verenden. Die Tiere taumeln, können nicht fliehen, und manche ertrinken, weil sie sich auf dem Wasser nicht mehr bewegen können – ein tragisches Bild. Hilfe gibt es nicht: „Das ist mitunter schwer zu ertragen, aber so kann die Natur sein“, so Witthöft.
Die Sonderregelung zur Tötung erkrankter Kraniche gilt zunächst bis zum 31. Januar 2026. Ziel ist es auch, eine weitere Verbreitung der hochansteckenden Vogelgrippe zu verhindern. Denn von den infizierten Tieren geht eine hohe Ansteckungsgefahr aus, weil sie beispielsweise Greifvögeln als Nahrung dienen. Auf diese Weise wird die Geflügelpest weitergetragen.
Tote Vögel bitte weiter melden
Die Bevölkerung wird eindringlich gebeten, kranke oder tote Vögel nicht zu berühren. Stattdessen sollen Funde dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz per E-Mail gemeldet werden: veterinaerwesen@landkreis-stade.de. Die Kadaver werden eingesammelt und fachgerecht beseitigt, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest bietet der Landkreis Stade (www.landkreis-stade.de) auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Brennpunkt“.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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