Landkreis nicht mit neuem Konzept einverstanden
Stader Lichtspielgarten stoppt Vorverkauf

Während des "Provinz"-Konzerts im Lichtspielgarten saß das Publikum in zwei getrennten Bereichen | Foto: Stade Marketing und Tourismus
  • Während des "Provinz"-Konzerts im Lichtspielgarten saß das Publikum in zwei getrennten Bereichen
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jab/jd. Stade. Das ist mehr als ärgerlich: Für das Konzert des Sängers Thees Uhlmann im Stader Lichtspielgarten musste der Kartenvorverkauf auf den beiden Ticketplattformen von einen Tag auf den anderen gestoppt werden. Denn mehr als 500 Karten dürfen nicht verkauft werden, obwohl die Veranstalter mit doppelt so vielen Gästen und dementsprechend auch Einnahmen rechnen konnten. Grund für die Maßnahme war ein Veto des Landkreises Stade zum Konzept der Veranstaltung.

Beim Landkreis war man nicht begeistert davon, dass sich im Lichtspielgarten beim vergangenen Konzert der Band "Provinz" rund 800 Besucher auf dem Gelände befanden. Denn in der Niedersächsischen Corona-Verordnung steht, dass bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelung eine Personenzahl von 500 nicht überschritten werden dürfe (§ 25, Absatz 2).
Damit diese Zahl verdoppelt werden kann, hatte sich der Veranstalter, die stadteigene Stade Marketing und Tourismus GmbH, ein neues Hygiene-Konzept aus Lüneburg, das auch schon in Lingen umgesetzt wird, zum Vorbild genommen. Hier wurden zwei komplett voneinander getrennte Publikumsbereiche eingerichtet - inklusive jeweils eigener Ein- und Ausgänge, Imbissbuden sowie Toiletten.

Bei 1.000 möglichen Besuchern sieht der Landkreis aber rot. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird vorbereitet. "Der Landkreis betrachtet das Konzert als eine Veranstaltung, bei der die Corona-Regelung eingehalten werden muss. Und da heißt es, 500 Personen und nicht mehr", sagt Landkreis-Sprecher Klaus-Heiner Gerken.

Stades Bürgermeister Sönke Hartlef hält dagegen: "In Corona-Zeiten ist vieles Auslegungssache." Dennoch habe man den Vorverkauf für das Thees-Uhlmann-Konzert sofort gestoppt. "Die Entscheidung des Landkreises müssen wir vorerst akzeptieren."

Der Landkreis leitet jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die Stadt wird dann aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. "Darin werden wir uns auf Lüneburg und Lingen berufen", so Hartlef. Abseits vom rein rechtlichen Standpunkt habe man als städtischer Veranstalter eine Vorbildfunktion, meint der Stader Bürgermeister. Daher werde man sich an das Verbot des Landkreises halten und dieses nicht "kreativ" mit irgendwelchen Tricksereien umgehen.

Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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