Gesetzliche Frist nicht eingehalten
Apensen, Drochtersen und Fredenbeck: Wo sind die Kandidatenlisten für die Kommunalwahl?
- Auf den Internetseiten mit den öffentlichen Bekanntmachungen finden sich in Apensen, Drochtersen und Fredenbeck auch nach Ablauf der Frist keine Wahlvorschlagslisten
- Foto: Screenshots Internet
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Bis zur Kommunalwahl sind es nur noch etwas mehr als sechs Wochen. Im Landkreis Stade geht es um den Kreistag, die kommunalen Vertretungen und mehrere Direktwahlen. Damit am Wahltag alles seine Ordnung hat, gibt es vorher feste Fristen. Diese Termine sind keine freundlichen Empfehlungen. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Für Wahlvorschläge, Sitzungen der Wahlausschüsse, Prüfungen, Entscheidungen und Bekanntmachungen sind Stichtage festgelegt, die zwingend eingehalten werden müssen. Der Landeswahlleiter stellt dafür sogar einen detaillierten Kalender bereit. Man muss also weder rechnen noch raten. Nachschauen genügt.
Auch der einschlägige Paragraf 28 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) macht hier klare Vorgaben. Der Wahlausschuss muss spätestens am 46. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden. Das war am Mittwoch, 29. Juli. Danach müssen die Wahlvorschläge "unverzüglich" öffentlich bekanntgemacht werden. So verlangt es das Gesetz.
Doch in der Gemeinde Drochtersen sowie in den Samtgemeinden Apensen und Fredenbeck scheinen solche gesetzlichen Fristen nicht zu interessieren. Auf den Internetseiten der drei Kommunen sind die geforderten Wahlvorschlagslisten auch nach Ablauf der Frist nicht zu finden – im Gegensatz zum Landkreis und zu den übrigen acht Kommunen, die ihren gesetzlichen Fristen nachgekommen sind. Zu finden sind die Listen dort auf der jeweiligen Homepage unter dem Menüpunkt "Bekanntmachungen".
"Unverzüglich" bedeutet nicht "demnächst"
Warum die Wahlvorschlagslisten in Apensen, Drochtersen und Fredenbeck bisher nicht den Weg von der Wahlausschusssitzung ins Internet gefunden haben, ist nicht bekannt. Fest steht jedenfalls: „Unverzüglich“ gehört zu jenen Begriffen, die keiner Interpretation bedürfen. Gemeint ist: Hier muss etwas sofort geschehen – und nicht irgendwann. Nicht nach dem Wochenende. Nicht dann, wenn der zuständige Mitarbeiter gerade wieder aus dem Urlaub zurück ist. Und auch nicht erst, wenn jemand aus der Bevölkerung fragt, wo die Listen eigentlich bleiben. "Unverzüglich" ist eben nicht „demnächst“, „zeitnah“ oder „bei Gelegenheit“.
Nun mag ein Aushang am Rathaus formal der jeweils vorgeschriebenen Bekanntmachungsform entsprechen. Bürgerfreundlich ist es im Jahr 2026 trotzdem nicht, wenn Interessierte erst zum Verwaltungsgebäude pilgern müssen. Zumal alle drei Kommunen im Internet eigens eine Rubrik für amtliche Bekanntmachungen bereitstellen. Eine solche Seite ist allerdings nur dann hilfreich, wenn dort auch alle wichtigen Dinge bekanntgemacht werden.
Fehlt der letzte Mausklick?
Von den Bürgern erwarten Verwaltungen zu Recht, dass Anträge vollständig und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingereicht werden. Wer einen Termin verpasst, bekommt schnell erklärt, dass eine Frist nun einmal eine Frist sei. Da darf umgekehrt erwartet werden, dass auch Rathäuser Termine ernst nehmen und Informationen zeitnah bereitstellen. Vielleicht sind die Listen in Drochtersen, Apensen und Fredenbeck ja auf dem Dienstweg auf der Strecke geblieben. Vielleicht fehlt auch nur der berühmte letzte Mausklick. Doch bei allem Verständnis für norddeutsche Gelassenheit: Einen Paragrafen für Drömeligkeit sieht das Wahlgesetz nicht vor. Es kennt nur Fristen, die einzuhalten sind.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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