Infos für die Landkreise Stade und Harburg
Nächsten Monat wird gewählt

Die Kommunalwahl steht vor der Tür. Bis zum Wahltag am 13. September vergeht nur noch ein Monat | Foto: KI-generiert
  • Die Kommunalwahl steht vor der Tür. Bis zum Wahltag am 13. September vergeht nur noch ein Monat
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Kreistag, Gemeinderat, Bürgermeister – und möglicherweise noch weitere Entscheidungen: Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, haben die Menschen in den Landkreisen Stade und Harburg einiges zu wählen. Je nach Wohnort können sogar bis zu fünf Stimmzettel auf die Wahlberechtigten warten. Bereits in einem Monat wird gewählt. Daher ist es an der Zeit, einmal auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Wahl einzugehen. Das WOCHENBLATT erklärt, wer wählen darf, wie die Stimmen vergeben werden und was bei der Briefwahl zu beachten ist.

Wer darf überhaupt wählen?

Bei Kommunalwahlen liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Wahlberechtigt ist also, wer spätestens am 13. September 2010 geboren wurde. Neben deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern dürfen auch Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Stimme abgeben.

Grundsätzlich muss man seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet wohnen. Außerdem ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis oder ein entsprechender Wahlschein erforderlich.

Wie viele Wahlzettel gibt es?

Nicht überall sehen die Stimmzettel gleich aus. Welche Wahlen stattfinden, hängt vom Wohnort ab. In einigen Orten können die Bürgerinnen und Bürger bis zu fünf Stimmzettel erhalten: für die Landratswahl, die Kreistagswahl, die Bürgermeisterwahl, die Wahl des Samtgemeinderates beziehungsweise Stadtrates sowie für die Gemeinderats- oder Ortsratswahl.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Wähler tatsächlich fünf Zettel ausfüllen muss. In einer Einheitsgemeinde gibt es beispielsweise keinen Samtgemeinderat. Ortsräte werden wiederum nur dort gewählt, wo entsprechende Ortschaften bestehen. Auch Bürgermeister- und Landratswahlen finden nur statt, wenn die jeweilige Amtszeit endet und eine Direktwahl erforderlich ist. Im Landkreis Stade ist das beispielsweise in jeder Kommune der Fall.

Im Landkreis Harburg gibt es am 13. September keine Landratswahl. Landrat Rainer Rempe ist seit 2014 im Amt und wurde 2022 für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Seine Amtszeit läuft deshalb über den Wahltermin 2026 hinaus.

Kommunalwahl 2026 im Landkreis Stade: Was Wählerinnen und Wähler jetzt wissen müssen

Wie kann ich meine Stimme vergeben?

Bei der Wahl des Kreistages sowie von Stadt-, Gemeinde-, Samtgemeinde- und Ortsräten haben Wählerinnen und Wähler jeweils drei Stimmen pro Stimmzettel.

Diese drei Stimmen können ganz unterschiedlich eingesetzt werden. Wer von einer bestimmten Kandidatin oder einem bestimmten Kandidaten überzeugt ist, darf dieser Person beispielsweise alle drei Stimmen geben. Ebenso können alle drei Stimmen für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe abgegeben werden. Dieses Bündeln der Stimmen nennt man Kumulieren.

Man kann seine Stimmen aber auch verteilen. Möglich wäre etwa, zwei Stimmen einer Kandidatin zu geben und die dritte Stimme einem Bewerber einer anderen Partei. Auch Stimmen für unterschiedliche Listen sind erlaubt. Das nennt sich Panaschieren.

Die Wähler sind also nicht darauf festgelegt, ausschließlich eine Partei oder Liste anzukreuzen. Sie können gezielt Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen unterstützen.

Wichtig ist jedoch: Auf jedem dieser Stimmzettel dürfen insgesamt höchstens drei Stimmen abgegeben werden. Wer mehr Stimmen verteilt, macht den betreffenden Stimmzettel in der Regel ungültig.

Was bedeutet Direktwahl?

Anders ist es bei der Wahl eines Bürgermeisters oder Landrats. Hier handelt es sich um eine sogenannte Direktwahl. Die Bürger entscheiden unmittelbar zwischen den aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten.
Dafür steht nur eine Stimme zur Verfügung. Gewählt ist grundsätzlich, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Gelingt dies keinem Bewerber, kann eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Kandidaten notwendig werden.

Wie werde ich benachrichtigt?

Vor der Wahl bekommen die Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Darauf finden sie unter anderem ihr zuständiges Wahllokal. Die Wahllokale sind am Sonntag, 13. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl er wahlberechtigt ist, sollte sich bei seiner Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde melden.

Wie läuft die Briefwahl?

Wer am Wahlsonntag nicht persönlich ins Wahllokal gehen möchte oder kann, kann die Briefwahl nutzen. Die Unterlagen müssen bei der zuständigen Kommune beantragt werden. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus.
Regulär kann ein Wahlschein bis Freitag, 11. September, 13 Uhr, beantragt werden. Entscheidend ist anschließend, dass der ausgefüllte Wahlbrief rechtzeitig zurückkommt: Er muss am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Alle Infos zur Briefwahl (u.a. wo die Briefwahlunterlagen beantragt werden können) hat das WOCHENBLATT hier zusammengestellt:

Kommunalwahl 2026 im Landkreis Stade: Briefwahl bequem online beantragen

Es wurde gewählt - und dann? 

Nach 18 Uhr werden die Stimmen ausgezählt. Dabei spielen sowohl die Ergebnisse der Parteien und Wählergruppen als auch die Stimmen für einzelne Bewerber eine Rolle. Daraus ergibt sich, wie viele Sitze ein Wahlvorschlag erhält und welche Kandidaten in Kreistag oder Rat einziehen. Eine Fünf-Prozent-Hürde wie bei Bundestags- oder Landtagswahlen gibt es bei Kommunalwahlen in Niedersachsen nicht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wahltag: Sonntag, 13. September 2026
  • Wahlzeit: 8 bis 18 Uhr
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Rats- und Kreistagswahlen: drei Stimmen je Stimmzettel
  • Direktwahlen: eine Stimme
  • Briefwahl: regulär bis 11. September, 13 Uhr, beantragbar
  • Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr angekommen sein
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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