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Heizungsmodernisierung und Austausch: Das sollten Nutzer wissen
Für mehr Klimaschutz bei der Wärmeversorgung

Ölheizungen werden nicht verboten – bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben und auch modernisiert werden | Foto: epr/iwo
  • Ölheizungen werden nicht verboten – bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben und auch modernisiert werden
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(sb/epr). Das Thema Klimaschutz ist in aller Munde. Auch bei der eigenen Heizungsanlage lässt sich die Umwelt im Blick behalten – insbesondere dann, wenn man auf die cleveren Ratschläge und Lösungen des Hamburger IWO-Instituts vertraut.

So haben Bundestag und Bundesrat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, das die bisherigen Regelungen bündelt und diese mit Inhalten aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung kombiniert. Das betrifft auch Eigenheime, die bei der Wärmeversorgung auf eine Ölheizung setzen.

Grundsätzlich gilt Entwarnung: Bestehende Geräte können weiterbetrieben und bis 2025 ohne zusätzliche Maßnahmen modernisiert werden, indem z.B. alte Heizkessel gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden. Und auch nach 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien wie Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen einbinden. Wo keine Gas- oder Fernwärmenetze vorhanden sind und eine anteilige Einbindung erneuerbarer Energien nicht umsetzbar ist, darf eine Ölheizung auch weiterhin allein installiert werden. Bezüglich der maximalen Betriebszeit älterer Öl- und Gasheizungsanlagen gelten auch künftig die bislang durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebenen Bestimmungen.

Ist die eigene Heizung bereits 20 Jahre oder älter, empfiehlt es sich jedoch generell, über eine Modernisierung nachzudenken. "Für Gebäude mit einer Ölheizung ist dabei der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts oftmals die günstigste Option, da der Heizölbedarf im Vergleich zu einem alten Kessel deutlich reduziert werden kann", rät das Hamburger IWO-Institut. "Die direkte Einbindung erneuerbarer Energien, etwa in Form einer Solaranlage, hilft zusätzlich dabei, die CO₂-Emissionen des Eigenheims zu verringern."

Einen zusätzlichen Anreiz schaffen staatliche Fördergelder, die beim Einbau einer neuen Öl-Hybridanlage erneuerbare Komponenten mit 30 Prozent der Investitionskosten unterstützen. Zudem gibt es auch immer wieder nichtstaatliche Förderaktionen, etwa von Heizgeräteherstellern.

Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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