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Trinkwasserverband Stader Land erlässt Bewässerungsverbot

Foto: AdobeStock/Dusan Kostic

Der Trinkwasserverband Stader Land hat mit sofortiger Wirkung am Freitag, 26. Juni, ein Beregnungs- und Bewässerungsverbot angeordnet. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit. Ziel der Maßnahme ist es, die öffentliche Trinkwasserversorgung dauerhaft sicherzustellen.

Ab sofort darf Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz nicht mehr zur Beregnung oder Bewässerung von Grundstücken, Gärten, Rasenflächen und Grünanlagen verwendet werden. Ausgenommen sind lediglich Handgefäße wie Gießkannen. Ebenfalls untersagt sind das Waschen von Autos sowie das Befüllen privater Schwimmbecken und Pools mit Trinkwasser.

Die Anordnung gilt bis auf Widerruf. Wer sich nicht an die Einschränkungen hält, muss mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Bußgeldern rechnen.

Der Trinkwasserverband begründet den Schritt mit der Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Diese habe angesichts der anhaltenden Trockenperiode oberste Priorität. Der Verband bittet die Bevölkerung um Verständnis und Unterstützung, damit die Trinkwasserversorgung auch weiterhin zuverlässig gewährleistet werden kann.

Warum gilt im Trinkwasserverband Stader Land ein Beregnungs- und Bewässerungsverbot?

Der Trinkwasserverband Stader Land hat das Verbot wegen der anhaltenden Trockenheit erlassen. Ziel ist es, die öffentliche Trinkwasserversorgung dauerhaft sicherzustellen und Engpässe bei der Versorgung zu vermeiden.

Was ist beim Beregnungs- und Bewässerungsverbot im Landkreis Stade verboten?

Verboten ist die Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz zur Beregnung und Bewässerung von Grundstücken, Gärten, Rasenflächen und Grünanlagen. Außerdem dürfen Autos nicht mit Trinkwasser gewaschen sowie private Pools und Schwimmbecken nicht mit Trinkwasser befüllt werden.

Darf ich meine Pflanzen trotz des Bewässerungsverbots noch mit einer Gießkanne gießen?

Ja. Das Verbot gilt nicht für Handgefäße wie Gießkannen. Pflanzen dürfen weiterhin per Hand mit Trinkwasser gegossen werden.

Wie lange gilt das Beregnungs- und Bewässerungsverbot des Trinkwasserverbands Stader Land?

Die Anordnung gilt ab sofort und bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Wann sie aufgehoben wird, hängt von der weiteren Entwicklung der Wasserversorgung und der Wetterlage ab.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das Bewässerungsverbot?

Wer gegen die Anordnung des Trinkwasserverbands Stader Land verstößt, muss mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Bußgeldern rechnen.

Warum bittet der Trinkwasserverband Stader Land um Unterstützung der Bevölkerung?

Der Verband appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Nur so kann die Versorgung aller Haushalte während der anhaltenden Trockenperiode zuverlässig sichergestellt werden.

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Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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