Sportvereine sollen Umsatzsteuer zahlen
Steuer-Schock: Was sagen der VfL Stade und Blau-Weiß Buchholz dazu?
- Viele Sportvereine betreiben mittlerweile ein eigenes Fitnessstudio. Es könnte sein, dass diese Vereine künftig Umsatzsteuer zahlen müssen
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Mit einem aktuellen Urteil sorgt der Bundesfinanzhof (BFH) bundesweit für Unruhe in der Vereinslandschaft: Deutschlands Sportvereine sollen Umsatzsteuer zahlen – trotz ihrer Gemeinnützigkeit. Gleichzeitig kritisiert der BFH, dass die Finanzämter bisher keine Umsatzsteuer bei den Vereinen erhoben hätten. Die Signalwirkung dieses Urteils könnte erheblich sein: Betroffen wären deutschlandweit rund 86.000 Sportvereine. Das WOCHENBLATT fragte bei zwei großen Sportvereinen in der Region nach den möglichen Auswirkungen des Urteils. Während man beim VfL Stade gelassen bleibt, spricht man bei Blau-Weiß Buchholz von einem "Desaster" für den Vereinssport.
Abwarten, ob Urteil umgesetzt wird
„Wir müssen nun abwarten, ob das Urteil von den Finanzbehörden überhaupt umgesetzt wird“, erklärt Carsten Brokelmann, Vorsitzender des VfL Stade. Bisher hätten die Finanzämter keinerlei Anstalten gemacht, von den Sportvereinen Umsatzsteuer zu verlangen. "Vielleicht werden die Finanzbehörden weiterhin die höchstrichterlichen Urteile ignorieren", hofft Brokelmann.
Früher galten Mitgliedsbeiträge nach allgemeiner Rechtsauffassung ohnehin als nicht steuerpflichtig. Begründung aus Sicht der Vereine: Es handelt sich um pauschale Zahlungen, für die keine konkrete Gegenleistung erbracht wird. Der BFH bewertet das nun offenbar anders. So soll bereits die Mitgliedschaft selbst – und damit der Zugang zum Sportangebot eines Vereins – eine erbrachte Leistung darstellen.
Weiter Steuerbefreiung für klassischen Breitensport?
Brokelmann hingegen verweist auf Paragraf 4 des Umsatzsteuergesetzes, der die Voraussetzungen für Steuerbefreiungen regelt. In Randziffer 22 des Urteils heiße es, dass sportliche Angebote von der Umsatzsteuer befreit seien, „soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht“ und die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Das sei beim klassischen Breitensport stets der Fall.
Fitnessbereich könnte problematisch werden
„Problematischer dürfte es sein, wenn ein Sportverein ein eigenes Fitnessstudio hat und dafür einen entsprechenden Zusatzbeitrag verlangt“, meint Brokelmann. Mit solchen Angeboten trete ein Verein gewissermaßen in Konkurrenz zu kommerziellen Fitnessstudios, die selbstverständlich Umsatzsteuer abführen müssen. Dann wäre wohl auch ein Sportverein umsatzsteuerpflichtig. Anders als der VfL Stade betreibt der Sportverein Blau-Weiß Buchholz ein solches Fitnessstudio. Daher bewertet der langjährige Blau-Weiß-Vorsitzende und jetziger 2. Vorsitzende Arno Reglitzky das Urteil wesentlich kritischer.
Beitragserhöhungen wären unvermeidlich
Beitragserhöhungen wären dann unvermeidlich. „Das würde wiederum dazu führen, dass Mitglieder austreten. Die Kosten bleiben aber – etwa für die Instandhaltung unserer Sportstätten.“ Zudem habe Blau-Weiß eigene Hallen gebaut, um nicht ausschließlich auf Schulsporthallen angewiesen zu sein, die durch die Ganztagsbetreuung zunehmend belegt seien. Diese Hallen seien zum Teil durch Kredite finanziert worden.
Reglitzky weist zudem auf den sozialen Auftrag vieler Vereine hin. „Wir haben auch ein Sportangebot für Menschen mit Handicap.“ Solche Angebote würden teilweise durch Einnahmen aus anderen Bereichen wie dem Fitnessstudio querfinanziert. „Wenn wir zusätzlich Umsatzsteuer zahlen müssen, wäre der Behindertensport gefährdet.“
Hoffen auf eine politische Lösung
Um das Problem zu lösen, könnte auch der Gesetzgeber reagieren und für rechtliche Klarheit sorgen. Bereits in früheren Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof darauf hingewiesen, dass das Umsatzsteuergesetz angepasst werden könnte, wenn Sportvereine ihr bisheriges Steuerprivileg behalten sollen. Reglitzky sieht jetzt die Politik gefordert: „Die Sportvereine müssen entsprechend ihres sozialen Engagements für unsere Gesellschaft ein Steuerprivileg erhalten und von der Umsatzsteuer befreit werden.“ Die Vereine sollten sich an an die örtlichen Bundestagsabgeordneten wenden, damit das Steuerrecht entsprechend geändert wird. „Wenn die Politik sich jetzt nicht kümmert, werden wir auf die Barrikaden gehen.“
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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