Landkreis Stade
Verkehrserziehung kann Menschenleben retten

Der Unglücks-Bahnübergang am Brunnenweg/Am Hofacker in Stade ist mit Halbschranken, Andreaskreuzen und Ampeln gesichert   Fotos: tp
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Nach tödlichem Zugunfall in Stade: Experten fordern mehr Mobilitätstraining an Schulen

tp. Stade. Durch das tragische Zugunglück, bei dem ein junges Mädchen (16) am vergangenen Montag in Stade tödlich verletzt wurde (das WOCHENBLATT berichtete), rückte das Gefahrenpotenzial von Bahnübergängen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Zwar sind die exakten Unfall-Umstände laut Polizei noch unklar, doch das Mädchen verhielt sich allem Anschein nach leichtsinnig und überquerte mit seinem Fahrrad die Gleise trotz heruntergelassener Halbschranken, Andreaskreuzen und rotem Ampelsignals.
Die Schülerin, die abwartete, dass ein erster Zug passierte, wurde von einem herannahenden zweiten Zug, einem Metronom, erfasst und starb noch an der Unglücksstelle am Rand des Wohngebietes Hahle. 

Aus Fachkreisen werden nun die Rufe nach intensiverer Verkehrserziehung laut. "Ich muss leider feststellen, dass besonders das praktische Training von alltäglichen Verkehrssituationen verkümmert ist", sagt Peter Stötzner (69), Geschäftsführer der Verkehrswacht Stade. Der Lehrer im Ruhestand ist Fachberater für Mobilitätserziehung (früher Verkehrserziehung). "In manchen Grundschulen wird zum Glück noch der praktische Teil als Grundlage für die Verkehrsteilnahme gelegt", sagt Stötzner. Ein Vorbild-Beispiel ist der neue Verkehrsübungsplatz an der Grundschule in Stade-Hahle, an dessen Planung Stötzner maßgeblich mitwirkte.

Verkehrserziehung bekomme jedoch längst nicht an allen Schulen im Landkreis Stade die erforderliche Beachtung, bedauert Stötzner. Und: In späteren Schuljahren verliere die Verkehrserziehung weiter ihren Stellenwert.

Nach den tragischen Ereignissen am Bahnübergang Am Hofacker/Brunnenweg schlägt Stötzner vor, den neuen Stader Verkehrsübungsplatz zur Schulung vom richtigen Verhalten am Bahnübergang nutzen: Dazu könne man bei Bedarf mit einem "Schienen-Teppich", Warn-Barken, Andreaskreuzen und Barrieren einen beschrankten Bahnübergang simulieren. Die praktische Übung an einem echten Bahnübergang sei aber weit anschaulicher und wirkungsvoller. 

Generell gelte in der Verkehrserziehung das Gebot: "Stopp oder Gehen", betont Stötzner. "Ein Ausprobieren gibt es nicht." Rotes Blinklicht oder Dauerlicht an Bahnübergängen bedeuten auf jeden Fall "Halt!". Ein Andreaskreuz räumt dem Schienenverkehr Vorrang ein. Solche Regeln müssten Erwachsene konsequent Kindern vermitteln, fordert Stötzner, selbst Vater und Großvater. Bedauerlicherweise müsse er allerdings feststellen, "dass sich immer weniger Eltern in die Verkehrserziehung einbringen".

Auch der Verkehrssicherheitsberater der Polizei im Landkreis Stade, Thomas Mehnen, betont: "Verkehrserziehung fängt durch richtiges Vorleben im Elternhaus an." Sicheres Verhalten lasse sich am besten durch praktische Übungen auf dem Schulweg erlernen. An den Schulen - und teilweise schon in den Kindergärten - könne das Training durch sogenannte Mobilitätsbeauftragte (Lehrer, Erzieher) fortgeführt werden. Die Polizei macht viele weitere Angebote, etwa das Präventionstheater. Erst im vergangenen Jahr informierte Mehnen gemeinsam mit Detlef Moors, Präventionsbeauftragter der Bundespolizeiinspektion Bremen, Kinder an der Grundschule Hahle über die Gefahren des Zugverkehrs.

"Insgesamt würde ich mir wünschen, häufiger von Schulen angefordert zu werden", sagt Thomas Mehnen, nicht zuletzt, weil der Verkehr stetig an Komplexität gewinne. 
Stades Bürgermeisterin Silvia Nieber will die Verkehrserziehung bei der nächsten Fachtagung der Erzieherinnen und Sozialassistentinnen zum Thema machen.

Dr. Henning Kehrberg, Kinderarzt im Ruhestand und Chef des Kinderschutzbundes Stade, schob mit Nachdruck den Bau des Verkehrsübungsplatzes in Stade an. Zuvor gab es als vergleichbare Anlage im Kreis Stade nur den Platz an der Rotkäppchen-Grundschule in Buxtehude. Wenngleich Kinder unter acht Jahren fließenden Verkehr nur eingeschränkt wahrnehmen könnten, empfehle sich ein früher Einstig in das Verkehrstraining. Denn Kinder würden heute immer früher mobil, so Kehrberg mit Blick auf Laufräder, die es schon für Kleinkinder gibt.

Bußgeld und Fahrverbot

(tp). Das Überqueren von Bahnübergängen bei geschlossenen Schranken wird mit 700 Euro Bußgeld und dreimonatigem Fahrverbot bei Fahrzeugführern geahndet. Fußgänger müssen 350 Euro Bußgeld entrichten.

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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