Zwei Jahre und neun Monate Gefängnis
Winsen: Haftstrafe für Faslamsschläger

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thl. Winsen. Das Amtsgericht Winsen hat am Montag einen 22 Jahre alten Angeklagten wegen einer gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 2. Februar dieses Jahres vor dem Gasthaus "Von Deyn" in Fliegenberg im Rahmen einer Faslamsveranstaltung dem Opfer ohne rechtfertigenden Grund heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Aufgrund des Schlages fiel das Opfer auf den Boden und blieb dort bewusstlos liegen. Infolge des Schlages erlitt das Opfer schwerste Gesichts- und Schädelverletzungen, unter anderem Brüche der Oberkieferhöhle, des linken Augenhöhlenknochens sowie des Nasenbeins, und ein lebensgefährliches Schädelhirntrauma mit ausgedehnter Hirnblutung. Das Opfer lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Laut Gericht soll das Opfer nach eigener Aussage weitgehend genesen sein, müsse aber noch zumindest eine Operation über sich ergehen lassen.
Der Angeklagte war seinerzeit nach der Tat zunächst untergetaucht und konnte erst nach mehreren Zeugenaussagen identifiziert werden. Knapp zwei Wochen nach der Tat wurde er von Fahndern in einem Lüneburger Hotel festgenommen. Der damals bestehende Haftbefehl wurde aber bis heute außer Vollzug gesetzt, da der 22-Jährige auch den Auflagen nachkam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
• Die Tat erinnert an einen Vorfall auf dem Meckelfelder Dorffest im August 2015, bei dem ein Polizist ins Koma geprügelt wurde und bleibende Schäden behielt. Der mutmaßliche Täter wurde in zwei Instanzen jeweils zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Erst in der dritten Instanz wurde er freigesprochen, weil es plötzlich Widersprüche in den Zeugenaussagen gab (das WOCHENBLATT berichtete).

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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