Leinenzwang oder nicht? - Stadt und Polizei uneinig über Gesetzesgültigkeit in der Flutmulde
thl. Winsen. Müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli) im Bereich der Flutmulde angeleint werden oder nicht. Darüber herrscht zwischen Stadt und Polizei offensichtlich völlige Uneinigkeit. Leidtragende sind die Hundehalter, die nicht wissen, wie sich verhalten sollen bzw. dürfen.
Die Geschichte: Bevor Erika Lorenz-Fohrmann mit ihrem Hund Gassi ging, erkundigte sie sich beim Ordnungsamt der Stadt über eine Leinenpflicht im Bereich der Flutmulde. "Ich bekam die telefonische Auskunft, dass zwischen Eisenbahnbrücke und Deichtorbrücke es geduldet werden, die Hunde frei laufen zu lassen", sagt Lorenz-Fohrmann. Mit dieser Info zog sie los und machte sich zusammen mit anderen Hunderhaltern auf den Weg.
"Doch plötzlich fuhr ein Streifenwagen vor und die Beamten forderten uns auf, unsere Hunde sofort anzuleinen", so Erika Lorenz-Fohrmann. Das habe sofort Empörung und Diskussionen ausgelöst, doch die Beamten seien hart geblieben, verzichteten jedoch darauf, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Das WOCHENBLATT fragte bei der Stadt nach und bekam zur Auskunft: "Die Anleinpflicht für Hunde gilt in der freien Landschaft. Dazu gehört die Flutmulde nach unserer Ansicht nicht", sagt Stadtsprecher Theodor Peters. "Von daher dürften die Hunden dort ohne Leine laufen." Dieses wolle man zeitnah auch noch einmal mit der Polizei erörtern, damit sich ein solcher Vorfall nicht nochmal wiederhole.
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