Planungsausschuss empfiehlt die Aufstellung einer Gestaltungssatzung für die Innenstadt
Die Fassaden in Winsens City erhalten

Auch wenn Bauherren immer versucht haben, die neue Fassade ins Stadtbild einzupassen, sieht man - wie hier in der Rathausstraße - doch deutlich den Unterschied   Foto: thl
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thl. Winsen. Der Verwaltungsausschuss soll einen Aufstellungsbeschluss für die Gestaltungssatzung für Gebäude und Werbeanlagen in der Innenstadt Winsens fassen und die Verwaltung damit beauftragen, die weiteren vorbereitenden Schritte für das Verfahren zur Erstellung der Gestaltungssatzung (ikclusive Präzisierung der Grenzen des Satzungsgebietes) vorzunehmen und externe Planungsbüros mit der Gestaltung beauftragen. So lautet eine mehrheitliche Empfehlung des Planungsausschusses, der in der jüngsten Sitzung gefasst wurde. Die Verwaltung hat bereits darauf hingewiesen, dass sie die Gestaltungsaufgabe aus personeller Sicht nicht übernehmen kann. Allerdings sind 67 Prozent der Kosten für das Projekt förderfähig.
"Auch die Innenstadt ist weiter anhaltender baulicher Änderungsdynamik ausge­setzt. Daher gilt es, die vorgenannten baukulturellen Qualitäten mit Mitteln über die dort vor­handenen Bebauungspläne und die 34 Baudenkmäler sowie die städtische Bauberatung hinaus vor Fehlentwicklungen zu bewahren und positiv weiterzuentwickeln", hieß es in einer Vorlage für den Ausschuss. Grund: Bisher wurde für Winsen davon ausgegangen, dass für die Innenstadt typische baugestalterische Belange über informelle Absprachen zwischen Bauherrn und Bauaufsicht ausreichend Berücksichtigung finden können, was jedoch nicht immer gelang. Übersetzt heißt das: Es sind einige "Missstände" entstanden.
In den Bebauungsplänen für die Innenstadt sind mit 27 Ausnahmen bereits alle schutzwürdigen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen für den Erhaltungsschutz erfasst. Voraussichtlich ist es möglich, bestimmte, noch nicht im Einzelnen feststehende Wesenselemente der Fassadengestaltung dieser Gebäude in die angedachte Gestaltungssatzung für die Innenstadt aufzunehmen.
Wichtig: Die Gestaltungssatzung formuliert keine Vorgaben zum Inneren von Gebäuden. Interne Zusammenlegungen von mehreren Gebäuden bleiben also weiterhin zulässig, wenn die Straßenfassade beibehalten wird. Damit würde Winsen den Städten Buxtehude, Stade, Lüneburg oder Celle folgen, die bereits eine solche Satzung haben.
Mit der Vorstellung eines ersten Entwurfs für die Satzung ist im kommenden Jahr zu rechnen, heißt es aus der Verwaltung.

Mindestens 15 Jahre zu spät

Es ist löblich, dass Politik und Verwaltung über eine Gestaltungssatzung für den Erhalt des Altstadtcharmes nachdenken. Nach meiner Meinung kommt dieser Vorstoß allerdings mindestens 15 Jahre zu spät. Was in dieser Zeit an altehrwürdigen Gebäuden der Abrissbirne zum Opfer fiel, ist beinahe nicht mehr zu zählen. Und mal ehrlich: Auch wenn die Bauherren immer versprachen, dass sich die neue Fassade in das Stadtbild einfügt - so richtig gelungen ist es nicht überall. Dadurch hat Winsen viel vom Charme seiner Stadtgeschichte verloren. Bleibt zu hoffen, dass der letzte Rest durch die neue Satzung erhalten bleibt. Thomas Lipinski

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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