Hitzeperiode
Die Gesundheit der Tiere im Blick haben
- Tieren sollte immer die Möglichkeit zur Abkühlung bei hohen Temperaturen ermöglicht werden
- Foto: Michalrobak
- hochgeladen von Axel-Holger Haase
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ML) informiert Tierhalter über die Vorsorgesituation bei der bevorstehenden Hitze:
Im Gegensatz zu Menschen können Hühner und Puten nicht schwitzen. Sie sind auf andere Hilfsmittel angewiesen, um der Hitze zu widerstehen. Eine häufige Überwachung der Stalltechnik und Betreuung der Tiere ist daher besonders wichtig. Außerdem kann eine Fütterung in den kühleren Abend- und Nachtstunden helfen.
Mehr dazu kann in den „Merkblättern zur Vermeidung von Hitzestress bei Geflügel“ nachgelesen werden (https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/geflugel/vermeidung-von-hitzestress-bei-gefluegel-144675.html). Die Informationen wurden in Zusammenarbeit von Tierhaltenden, Geflügelfachtierärztinnen und -ärzten und den niedersächsischen Veterinärbehörden erstellt.
Gefährdung durch Sonneneinstrahlung
Auch andere Tiere, wie z.B. Rinder, Schafe und Pferde können ebenfalls durch starke Sonnenstrahlung gefährdet werden. Werden die Tiere auf der Weide gehalten, sollte immer auch ausreichender Witterungsschutz und Zugang zu Wasser sichergestellt werden. Außerdem kann durch die Hitze die Futtergrundlage auf der Weide schwinden. Hier muss unter Umständen zugefüttert werden. In diesem Zusammenhang appelliert die Behörde aus gegebenem Anlass in Anlehnung an die Tierschutzleitlinie für die Schafhaltung auch an Schafhalterinnen und -halter, ihre Tiere vor der Sonne zu schützen. So sollte geprüft werden, ob allen Tieren ausreichend Schatten zur Verfügung steht (zum Beispiel durch einen Unterstand, Bäume oder Büsche), ob ausreichend sauberes Wasser zugänglich ist und den Schurtermin anzupassen (Wollvlies ist zusätzlicher „Dämmfaktor“, der die Abstrahlung der Körperwärme erschwert; insbesondere bei überlangem oder verfilztem Vlies kann es zu „Hitzestau“ kommen). Außerdem sollten Anstrengungen vermieden werden (zum Beispiel sollten bei Hütehaltung keine großen Distanzen zurückgelegt werden und Aktivitäten wie Umtreiben, Tierbehandlungen, Tiertransporte etc. auf die kühleren Morgenstunden verschoben werden) und der Weidegang und/oder die Fütterung früh am Morgen oder spät am Abend eingeplant werden.
Vorsorge bei Haustieren
Besondere Vorsicht gilt auch bei Haustieren: Hunde, Meerschweinchen, Vögel und Co. müssen ebenfalls vor der Hitze geschützt werden. Das bedeutet vor allem ausreichend Zugang zu Flüssigkeit und Schutz vor der Sonne. Und: Tiere sollten niemals in einem parkenden Auto zurückgelassen werden! Auch hier hält das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nützliche Informationen bereit (https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/ueberhitzung-auch-bei-haustieren-keine-seltenheit-73513.html).
In diesem Zusammenhang weist das ML darauf hin, dass bereits im April ein Erlass zu Tiertransporten in der heißen Jahreszeit an die kommunalen Veterinärbehörden übersandt worden ist. Demnach sind Abfertigungen langer Tiertransporte von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, bei dem während des Transports keine aktive Kühlmöglichkeit besteht, ab einer Temperatur von 30 Grad Celsius zu verbieten.
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