Niedersachsen
Mehr Geldauflagen aus Gerichtsverfahren für gemeinnützige Organisationen
Die Justizbehörden in Niedersachsen haben gemeinnützigen Organisationen im Jahr 2024 insgesamt rund 5,78 Millionen Euro zugewiesen. Die Zuweisungen beruhen auf Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen Tatverdächtigen bzw. rechtskräftig verurteilten Straftätern Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen auferlegt wurden. Rund 1,33 Millionen Euro gingen im Jahr 2024 an Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens. Rund 916.000 Euro flossen an Einrichtungen der allgemeinen Jugendhilfe, etwa...