Kind bleibt die Vernehmung am Stader Landgericht erspart

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Mädchen leidet nach sexuellem Übergriff in Drochtersen unter Albträumen / Angeklagter erfuhr als Kind Gewalt

tp. Stade. Dem Mädchen (damals 5), das im August in Drochtersen Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde, bleibt eine öffentliche Befragung vor Gericht erspart. Rechtsanwalt Gerd Schröder aus Hamburg, der den mehrfach vorbestraften Angeklagten (39) verteidigt, zog einen entsprechenden Antrag zurück, nachdem der Gutachter, Professor Dr. Dietrich Petersen, Facharzt für Kinder und Jugendpsychiatrie aus Geestland (Kreis Cuxhaven) am Dienstag vor dem Stader Landgericht über den gesundheitlichen Zustand des Mädchens berichtete. Bei einer Konfrontation mit dem Täter und den Geschehnissen bestehe die große Gefahr einer erneuten psychischen Traumatisierung, warnte Dr. Petersen.

Bei den Treffen mit dem Kind und dessen kurdischen Eltern vor rund drei Wochen sei das Mädchen verängstigt und eingeschüchtert gewesen. Dr. Petersen sprach von einer "Angstbelastung" und einer schweren depressiven Störung, unter der das Kind leide. Das Mädchen habe bis zum Tatzeitpunkt eine normale Kindheit mit Krippe, Kindergarten und Kontakt zu Freunden "ohne soziale Ängste" verlebt. Nun zeige es starke "Anklammerungstendenzen" gegenüber Vater und Mutter. Die Kleine möchte nicht mehr in ihrem eigenen Bett schlafen, wache unter panischen Schreien aus Albträumen auf und klage morgens häufig über Schmerzen. Die sich wiederholenden Traumszenen handelten von einer Spinne, die Menschen entführe. Zudem meide das Opfer seit dem Vorfall im Spätsommer den Kontakt mit vertrauten männlichen Verwandten wie ihrem Onkel und ihrem Bruder (8).

Dr. Petersen riet schließlich von der Befragung des Mädchens vor Gericht ab. „Sie würde die Situation neu durchleben“, worauf die Verteidigung einlenkte: "Wir verzichten auf eine Vernehmung."

Der Angeklagte, Handwerker und Vater von drei Kindern, dementiert die Vorwürfe trotz der ihn stark belastenden DNA-Untersuchungen.

Ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten, der wegen Vergewaltigung einer jungen Frau und eines "Taxiraubes" mehrjährige Gefängnisstrafen verbüßte, skizzierte der Rechtsmediziner Dr. Harald Schmidt. In seinem Gutachten, in dem es u.a. um die Schuldfähigkeit und eine möglichen Sicherungsverwahrung des Angeklagten geht, verwies Schmidt auf dessen unstete Kindheit in der Ex-DDR mit häufigen Umzügen und wechselnden Partnern der Mutter, die ihn schließlich vorübergehend in ein Kinderheim gab. Dort sei er Opfer sexuellen Missbrauchs und von Schlägen geworden. Auch der häufig alkoholisierte Stiefvater habe ihn und die Mutter geschlagen.

Der Angeklagte, dem der Gutachter ein weitgehend normales Sexualleben ohne pädophile Neigungen bescheinigte, habe in den vergangenen Jahren in Kehdingen ein stabiles Privatleben geführt. Trotz fehlenden Schul- und Berufsabschlusses sei er durchgehend seiner Arbeit auf dem Bau nachgegangen, habe nach Wohlstand gestrebt und sich nach einem Eigenheim umgeschaut. Angesichts der unter Alkoholkeinfluss vollbrachten Straftaten - auch bei dem ihm vorgeworfene Missbrauch an dem Kind in Drochtersen - sieht Schmidt aber keine Einschränkung der Schuld- oder der Steuerungsfähigkeit. Die Rückfallgefahr für Straftaten liege jedoch im mittleren bis hohen Bereich. Dies spräche für die dauerhafte Sicherungsverwahrung nach Ende einer Haftstrafe.

• Das Plädoyer wird am Montag, 4. April, unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Am Donnerstag, 7. April, um 14 Uhr soll der Richter das Urteil sprechen.

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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