Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Tote
Nach Suizid: Strafverfahren gegen mutmaßlichen Stader Sechsfachmörder Fatih G. wird eingestellt
- Ein Zellengang in der JVA Bremervörde. In der Haftanstalt beging der mutmaßliche Täter Suizid
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Das strafrechtliche Verfahren gegen den mutmaßlichen Stader Sechsfachmörder Fatih G. wird nach dessen Suizid eingestellt. Nach deutschem Recht ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht gegen Tote. Der 45-Jährige hat sich während seiner Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde das Leben genommen – offenbar durch Erhängen.
Der Fall ist damit jedoch keineswegs abgeschlossen: Die Mordkommission arbeitet weiter, um den Ablauf der Tat vom 29. Juni aufzuklären und eine mögliche Beteiligung weiterer Personen zu prüfen.
Weiter ermittelt wird gegen zwei Frauen. Im Fokus stehen die 34 Jahre alte Mutter der Tochter, die diese gemeinsam mit dem Beschuldigten hatte, sowie eine 65-Jährige, die den Fluchtwagen gefahren hat.
Die Frauen waren nach der Tat zunächst in Polizeigewahrsam genommen, später aber wieder entlassen worden. Ein dringender Tatverdacht, der eine Untersuchungshaft rechtfertigen würde, bestand nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht. Sollte den beiden Frauen eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen sein, werden allerdings auch diese Ermittlungen eingestellt.
Überwachung erst am Vortag beendet
Fragen werfen zudem die Vorgänge in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde auf. Nach NDR-Informationen stand Fatih G. während seiner Untersuchungshaft zunächst unter einer durchgehenden 24-Stunden-Videoüberwachung. Diese besonders engmaschige Beobachtung soll erst am Tag vor seinem Tod beendet worden sein. In der darauffolgenden Nacht nahm sich der Gefangene nach bisherigem Ermittlungsstand in seiner Einzelzelle das Leben. Der NDR beruft sich auf Informationen aus Sicherheitskreisen, wonach beim 45-Jährigen zuvor keine konkreten Suizidabsichten erkennbar waren. Vielmehr habe er den Eindruck vermittelt, an der Aufklärung mitwirken zu wollen. Er soll außerdem über Zukunftspläne gesprochen haben.
Das niedersächsische Justizministerium hat die Medienberichte über den genauen Verlauf und die Beendigung der Überwachung bislang weder bestätigt noch dementiert. Weitere Erkenntnisse soll ein Bericht der JVA liefern. Fest steht: Für die Angehörigen der sechs Getöteten bedeutet der Tod des Hauptbeschuldigten, dass viele Fragen zur Tat, zum Motiv, zur Vorgeschichte und zu möglichen Mitwissern wohl unbeantwortet bleiben und eine juristische Aufarbeitung womöglich ganz unterbleibt.
CDU fordert lückenlose Aufklärung
Der Tod des mutmaßlichen Täters beendet das Strafverfahren gegen Fatih G. – die politische Aufarbeitung der Bluttat von Stade ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Aus Sicht der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion sind nun zusätzliche Fragen zu beantworten: Warum konnte sich ein Untersuchungshäftling, der sich in staatlicher Obhut befand, das Leben nehmen? Welche Hinweise auf eine mögliche Selbstgefährdung lagen vor? Und waren die angeordneten Schutzmaßnahmen ausreichend?
„Dass der Beschuldigte nun tot in seiner Zelle aufgefunden wurde, nimmt den Angehörigen auch die Möglichkeit, die vollständige strafgerichtliche Aufarbeitung der Tat zu erleben“, sagt die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann.
Wie waren die Abläufe in der JVA Bremervörde?
Besonders kritisch bewertet die CDU-Opposition Berichte, wonach Fatih G. nach der Tat von einem möglichen Suizid gesprochen haben soll. Laut Medienberichten habe er erklärt, sich bereits unmittelbar nach den tödlichen Schüssen selbst töten zu wollen. Davon habe er lediglich wegen fehlender Munition abgesehen. Hermann fordert deshalb eine genaue Untersuchung der Abläufe: „Wenn diese Äußerung den zuständigen Stellen bekannt war, ist nicht erklärbar, wie es dennoch zu einem Suizid kommen konnte.“
Scharfe Kritik an der Justizministerin
Die Opposition richtet ihre Kritik unmittelbar an Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD).
Die Justizministerin müsse offenlegen, welche Informationen der JVA und anderen zuständigen Stellen vorgelegen hätten. „Die Justizministerin muss jetzt lückenlos darlegen, wann welche Hinweise auf eine mögliche Selbstgefährdung vorlagen, wie diese bewertet wurden, welche Schutzmaßnahmen angeordnet waren und ob sie tatsächlich eingehalten wurden“, so Hermann.
Hermann spricht von einer „Serie schwerwiegender Pannen, Versäumnisse und kaum nachvollziehbarer Vorgänge im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann“. Zusätzlich verweist die CDU auf unbesetzte Führungspositionen im Justizministerium. Nach Angaben der Fraktion seien sowohl die Leitung der Abteilung Justizvollzug als auch die Leitung des für Sicherheit zuständigen Referats nicht besetzt. Die CDU sieht darin ein organisatorisches und politisches Führungsproblem.
„Frau Wahlmann muss die Aufklärung zur Chefsache machen, die Führungslücken in ihrem Haus unverzüglich schließen und endlich dafür sorgen, dass der niedersächsische Justizvollzug verlässlich geführt wird“, fordert Hermann.
Politische Aufarbeitung
Die politische Aufarbeitung auf Landesebene hatte bereits vor dem Tod des Tatverdächtigen begonnen. Die CDU-Landtagsabgeordneten Birgit Butter aus Buxtehude, Melanie Reinecke aus Stade und André Bock aus Winsen haben eine Kleine Anfrage mit insgesamt 32 Fragen an die rot-grüne Landesregierung gerichtet. Mehr dazu hier:
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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