Kommt es zum Strafverfahren?
Welche Strafen drohen dem Stader Lehrer?

Ermittlungen gegen den Lehrer wurden sowohl von der Staatsanwaltschaft Stade als auch von einer Sonderstaatsanwaltschaft in Hannover aufgenommen | Foto: AdobeStock / vegefox.com
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Die Wellen schlugen hoch nach dem Artikel im WOCHENBLATT. Unter dem Titel "Lehrer will Sex mit Minderjähriger" berichtete die Familie einer 15-jährigen Schülerin aus Stade, dass der ehemalige Klassenlehrer sich im Sommer dem Mädchen in einem Online-Chat genähert hatte. Die zunächst harmlose Konversation rutschte schon bald unter die Gürtellinie. Der Mann machte der Schülerin sexuelle Avancen, wurde immer deutlicher, schickte ihr Fotos von seinem Penis und traf sich mit ihr. In seinem Auto kam es zu einem sexuellen Kontakt. Das Mädchen, eine Autistin, reagierte zunächst neugierig auf die Annäherungsversuche. Monate später vertraute es sich jedoch erst einer Psychologin, dann seinen Eltern an und zeigte den Lehrer bei der Polizei an. Im Anschluss informierte die Familie die betroffene Schule, die IGS Stade, und wandte sich an das WOCHENBLATT, um den Skandal publik zu machen. "Wir wollten andere Familien warnen und weitere betroffene Jugendliche ermutigen, bei ähnlichen Vorfällen nicht zu schweigen", sagt die Mutter des Mädchens, das wir hier Laura nennen (der richtige Name ist der Redaktion bekannt).

Staatsanwaltschaft und Polizei sind eingeschaltet

Der Lehrer – ein Mann im mittleren Alter – wurde nach den Anschuldigungen sofort vom Schuldienst freigestellt. Zurzeit prüft die Staatsanwaltschaft Stade, ob gegen den Lehrer ein Strafverfahren aufgenommen wird. "Das Verschicken der Penisbilder ist Verbreitung von Pornografie und damit ein Strafbestand", sagt der Stader Staatsanwalt Kai Thomas Breas. "In Hannover gibt es für diesen Strafbereich eine Sonderstaatsanwaltschaft, an die wir den Vorgang weitergeleitet haben. Hier wird es ein getrenntes Verfahren geben."

Die Chats hatten deutlich sexuellen Inhalt | Foto: AdobeStock / ant
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Bei der Bewertung des Chats mit der Schülerin ist die Lage laut Breas nicht ganz so eindeutig. Generell ist Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen ab 14 Jahren nicht strafbar, solange dieser einvernehmlich ist. Weil das Mädchen auf die Annäherungsversuche des Lehrers neugierig und nicht abweisend reagiert habe, würde der Chatverlauf den Mann entlasten. Allerdings wurde ein Großteil des Chatverlaufs gelöscht und liegt nicht mehr vor. Bewertet werden müsse zudem, ob zwischen Lehrer und Schülerin ein Abhängigkeitsverhältnis bestanden habe. Der Mann war zwar Lauras Klassenlehrer, unterrichtete sie zum späteren Zeitpunkt jedoch nicht mehr. Auch der Autismus des Mädchens könne bei der Bewertung eine Rolle spielen. Der Oberstaatsanwalt geht davon aus, dass bis Mitte Januar geklärt sein wird, ob das Verfahren in Stade aufgenommen oder eingestellt wird. Tendenz sei die Einstellung.

Lehrer erhielt von der Polizei eine Gefährderansprache

Unabhängig davon hat die Polizei bei dem Lehrer eine Gefährderansprache gehalten. Eine Gefährderansprache ist ein konfrontatives Gespräch, bei dem die Polizei verdeutlicht, dass die Behörde das Verhalten des Angesprochenen sorgfältig beobachtet und gegebenenfalls Maßnahmen gegen Fehlverhalten ergreift.

Die Landesschulbehörde in Lüneburg teilte dem WOCHENBLATT auf Anfrage lediglich mit, dass sie bei schüler- und lehrerbezogenen Angelegenheiten einer Verschwiegenheitspflicht unterliege. Die Pressestelle versicherte jedoch, dass die Angelegenheit sowohl durch die Schule als auch durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg sehr ernst genommen werde. Die IGS Stade informierte Schüler und Eltern über verschiedene Gesprächs- und Beratungsangebote. U.a. haben sich laut einer WOCHENBLATT-Quelle auch andere Jugendliche gemeldet und von Anbiederungsversuchen des Lehrers in Chats berichtet. Der Mann gebe sich dabei zunächst als guter Kumpel aus und verliere schnell das Interesse, wenn er keine positive Resonanz erhielte.

Lehrer will Sex mit Minderjähriger

Kommentar

Eine eklatante Lücke im Jugendschutz

Was der Lehrer getan hat, erscheint unrechtmäßig. Sich einer 15-jährigen Schülerin in Onlinechats, Sprachnachrichten und persönlich sexuell anzunähern, darf nicht straffrei sein. Ist es aber vielleicht doch. Wenn der oder die Jugendliche sich – ob aus Unsicherheit, Neugier oder Respekt – nicht wehrt, sondern Einvernehmlichkeit signalisiert, scheinen der Staatsanwaltschaft rechtlich die Hände gebunden zu sein. Es stellt sich die Frage, ob hier der Gesetzgeber nachbessern sollte, um Jugendliche besser zu schützen.

Ist der Lehrer mit Plan vorgegangen? Hat er sich bewusst einem Mädchen angenähert, das älter als 14 Jahre ist, von ihm aktuell nicht unterrichtet wird und als Autistin vielleicht labiler ist als ihre Altersgenossinnen? Das ist Spekulation. Vielleicht hat der Mann auch einfach "Glück" gehabt und war sich der Gesetzeslage nicht bewusst.

Moralisch ist das Vorgehen des Mannes klar zu verurteilen. Wer so handelt, hat die Bezeichnung Pädagoge nicht verdient. Wer so vorgeht, darf weder in einer Schule noch in einer anderen Einrichtung mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Wer als Erwachsener Minderjährige verführt, ist verantwortungslos und sollte dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Mein höchster Respekt geht an die Familie in Stade, die den Mut hatte, den Skandal öffentlich zu machen. Um andere zu warnen, Betroffenen zu helfen und den Lehrer zu stoppen, hat sie sich überwunden und sehr Intimes preisgegeben. Ich wünsche Laura und ihren Eltern, dass sie in ihrem persönlichen Umfeld Rückendeckung erhalten und gestärkt aus der Situation hervorgehen – immer mit dem Gefühl, nichts verkehrt, sondern alles richtig gemacht zu haben.

Stephanie Bargmann

Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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