Zwei Tage, zwei Mal zahlen
Ein Klinikaufenthalt über Mitternacht wird doppelt teuer
- Für seinen Klinikaufenthalt muss Klaas H. 20 Euro bezahlen
- Foto: ChatGPT / KI-generiert
- hochgeladen von Stephanie Bargmann
Da staunte Klaas H. (Name der Redaktion bekannt) aus Stade nicht schlecht: Seine Krankenkasse forderte ihn auf, 20 Euro Krankenhauszuzahlung zu überweisen. Die offiziell genannte "gesetzliche Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt" wird bei stationären Aufenthalten in einer Klinik fällig. Allerdings: "Ich war gar nicht über Nacht im Krankenhaus, sondern habe mich auf eigenen Wunsch schon nach wenigen Stunden entlassen." Das WOCHENBLATT fragt nach.
Das war die Situation: Klaas H. kam Mitte September mit Verdacht auf einen Schlaganfall per Rettungswagen ins Elbe Klinikum Stade. In der Notfall-Ambulanz bestätigte sich der Verdacht zum Glück nicht, sodass der Patient die Klinik wieder verließ. Zuhause traten jedoch erneut gesundheitliche Probleme auf. Herr H. kehrte ins Krankenhaus zurück und wurde stationär aufgenommen. U.a. weil die körperlichen Beschwerden abklangen, kehrte der Patient auf eigenen Wunsch nach wenigen Stunden zurück in seine Wohnung.
Die gesetzliche Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt ist im Sozialgesetzbuch (§ 39 Absatz 4 SGB V) geregelt. Eingeführt wurde die Regelung im Rahmen der Gesundheitsreform Anfang 2004 vor dem Hintergrund erheblicher Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu dämpfen, wurde beschlossen, die Versicherten stärker an den Kosten zu beteiligen.
"Die Krankenhauszuzahlung beträgt laut diesem Gesetz 10 Euro pro Kalendertag und ist von gesetzlich Versicherten ab dem 18. Lebensjahr zu zahlen", erklärt Helen Wald-Reinboth, Abteilungsleiterin des stationären Patientenmanagements am Elbe Klinikum Stade. "Sie ist jedoch auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt." Damit sollen schwer und chronisch Kranke entlastet werden. Gut zu wissen: Die Krankenhäuser bekommen von den 10 Euro nichts, die Gebühr geht komplett an die Krankenkassen.
Und was ist mit Klaas H.? Warum muss er 20 Euro Krankenhauszuzahlung bezahlen? "Die Gebühr wird fällig, sobald der Patient stationär aufgenommen wird", erklärt Wald-Reinboth. "Wichtig zu wissen ist, dass sie pro Kalendertag fällig ist." Das bedeutet: Wird ein Patient zum Beispiel an einem Montagabend aufgenommen, zählt der Montag als ein Tag. Verlässt er das Krankenhaus dann am Dienstagmorgen, gilt der Dienstag ebenfalls als ein Tag. Und so war es auch bei Klaas H. Er kam am frühen Abend auf Station und entließ sich auf eigenen Wunsch erst nach Mitternacht. Ihn kommt der Klinikaufenthalt deshalb etwas teurer zu stehen. Das WOCHENBLATT wünscht gute Besserung.
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