Laut "Haus & Grund" Stade gibt es rund 80 Klagen
Grundsteuer in Niedersachsen: Klägerin scheitert vor Gericht
- Viele Hauseigentümer ärgern sich darüber, dass sie nach der Grundsteuerreform mehr als bisher zahlen müssen
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Die umstrittene Grundsteuerreform beschäftigt längst nicht mehr nur Eigentümer, Finanzämter und Kommunen – inzwischen müssen sich auch immer häufiger Gerichte damit befassen. Während viele Bundesländer das vom Bund entwickelte Bewertungsmodell übernommen haben, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen Weg: das sogenannte Flächen-Lage-Modell. Genau dieses Modell stand nun auf dem Prüfstand des Niedersächsischen Finanzgerichts. Die Richter haben jetzt entschieden, dass das niedersächsische Grundsteuergesetz aus dem Jahr 2021 verfassungsgemäß ist. Die Klage einer Grundstückseigentümerin wurde abgewiesen.
„Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, insbesondere ob die Klägerin die Revision zum Bundesfinanzhof verfolgt“, sagt Rechtsanwalt Mathias Schröder vom Verein "Haus & Grund" Stade. Die gestrige Entscheidung sei bereits ein deutliches Signal, dass die Grundsteuer in der aktuellen Fassung aus Sicht der Rechtsprechung wohl nicht verfassungswidrig ist. Aber jetzt es heißt es abwarten: Schließlich sind derzeit noch rund 80 weitere Klagen zur Grundsteuer beim Niedersächsischen Finanzgericht anhängig.
Finanzielle Belastung oftmals gestiegen
Für viele Haus- und Grundeigentümer dürfte das Urteil eine Enttäuschung sein. Seit Einführung der neuen Grundsteuer haben zahlreiche Betroffene ihre Bescheide kritisch geprüft und teilweise Einspruch eingelegt. Kritiker bemängeln insbesondere, dass die Belastungen in Einzelfällen deutlich gestiegen sind und die Bewertung von Grundstücken und Gebäude nicht immer als gerecht empfunden wird.
Niedersächsisches Modell ist in Ordnung
Im nun entschiedenen Musterverfahren hatte eine Eigentümerin argumentiert, ihre Gewerbeimmobilie werde durch die Reform überproportional belastet. Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht. Nach Auffassung der Richter darf der Gesetzgeber bei Steuergesetzen pauschalieren und typisieren, wenn dadurch ein praktikables Massenverfahren gewährleistet werde. Nicht jeder Einzelfall müsse dann exakt abgebildet werden. Bestätigt wurde dabei ausdrücklich das niedersächsische Flächen-Lage-Modell. Dieses berücksichtigt die Größe von Grundstücken und Gebäuden sowie einen Lagefaktor, der sich an den Bodenrichtwerten orientiert. Nach Ansicht des Gerichts eignet sich dieses Verfahren, um die Nutzung kommunaler Infrastruktur typisierend abzubilden.
Wohnimmobilien bewusst bevorzugt
Ein weiterer Streitpunkt war die unterschiedliche Behandlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Auch hier stellte sich das Gericht auf die Seite des Gesetzgebers. Die steuerliche Begünstigung von Wohnraum sei gerechtfertigt, weil damit das verfassungsrechtlich zulässige Ziel verfolgt werde, Wohnraum zu fördern. Gerade Eigentümer gewerblich genutzter Immobilien sehen diese Ungleichbehandlung allerdings kritisch. Viele hatten gehofft, dass das Gericht hier verfassungsrechtliche Bedenken erkennen würde.
Letztes Wort noch nicht gesprochen
Trotz der Niederlage der Klägerin ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen. Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Damit könnte sich nun das höchste deutsche Steuergericht mit dem niedersächsischen Modell befassen. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht hielten die Richter dagegen nicht für erforderlich.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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