Deutschland-(Schnecken)Tempo bei der Infrastruktur
Klagen verzögern A20-Bau: Kein Licht am Ende des (Elb-)Tunnels

Die Karte zeigt die A20-Bauabschnitte in der Region. (Nds) steht für die niedersächsischen Abschnitte, (S-H) für die schleswig-holsteinischen | Foto: jd
  • Die Karte zeigt die A20-Bauabschnitte in der Region. (Nds) steht für die niedersächsischen Abschnitte, (S-H) für die schleswig-holsteinischen
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Mit einer Online-Petition machen sich Akteure aus der regionalen Wirtschaft für einen schnelleren Baubeginn des A20-Elbtunnels stark (mehr dazu lesen Sie hier). Die Initiative fordert mehr Tempo bei dem seit Jahren geplanten Großprojekt – und trifft damit einen Nerv. 

Denn der Elbtunnel im Zuge der Küstenautobahn A20 sollte längst fertiggestellt sein. Bereits 2017 titelte das WOCHENBLATT: „Ist der Elbtunnel 2026 fertig?“ Damals wurde in Aussicht gestellt, dass der Verkehr innerhalb von zehn Jahren durch den Tunnel zwischen Drochtersen und Glückstadt rollen könnte. Heute, neun Jahre später, klingt das wie aus einer anderen Zeit. Die Projektgesellschaft DEGES plant inzwischen mit einem Baubeginn im Jahr 2029 und einer Fertigstellung erst im Jahr 2035. Man könnte fragen: Ist das das neue Deutschland-Tempo beim Bau großer Infrastruktur? Ob es überhaupt bei diesem Zeitplan bleibt, erscheint angesichts der bisherigen Entwicklung mehr als fraglich.

Oberstes Gericht: Elbtunnel bei Drochtersen darf gebaut werden

Noch darf nicht gebaut werden
Ein zentrales Problem bleibt die sogenannte „Verklammerung“ der Bauabschnitte. Zwar liegt für den eigentlichen Elbtunnel (Abschnitt 8 beim A20-Bau) unanfechtbares Baurecht vor. Doch gebaut werden könne erst, wenn auch die Baureife für die zwei Anschlussabschnitte beiderseits des Tunnels rechtlich unanfechtbar ist, erklärt DEGES-Projektkoordinator Ulf Evert auf WOCHENBLATT-Anfrage. Er meint damit das Kehdinger Kreuz und den Abschnitt 7 auf schleswig-holsteinischem Gebiet (von Glückstadt bis zur A23). Evert gibt sich aber zuversichtlich: Momentan liefen für den Tunnelbau die Planungen zur Transportlogistik sowie zum Baumaterialmanagement im späteren Bereich des Baufelds. Für das kommende Jahr sei die Vergabe der Bauüberwachung vorgesehen.

Küstenautobahn A20/A26: Baurecht für das Kehdinger Kreuz erteilt

Doch wie sieht es aktuell mit den anderen A20-Abschnitten in der Region aus? Dies ist der aktuelle Sachstand:

  • Kehdinger Kreuz: Eine Schlüsselrolle spielt das Kehdinger Kreuz, wo sich künftig A20 und A26 - sofern diese überhaupt noch von Stade bis Drochtersen weitergebaut wird - treffen sollen. Hier gibt es seit rund einem Jahr einen Planfeststellungsbeschluss. Doch gegen diesen Beschluss wird juristisch vorgegangen: Drei Privatklagen beschäftigen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zwei davon werden im April verhandelt, eine weitere ist vorerst ausgesetzt. Ohne dieses zentrale Autobahnkreuz kann auch der Tunnel nicht realisiert werden.
  • Bauabschnitt 6 (Niedersachsen - Bremervörde bis Elm): Eine weitere Klage läuft gegen den Planfeststellungsbeschluss für den sechsten  Bauabschnitt zwischen Bremervörde und Elm. Diesmal klagt der BUND Niedersachsen. Der Bau der Autobahn zerschneide wertvolle Naturflächen und zerstöre Moore, so die Argumentation der Naturschützer. Betroffen seien für den Klimaschutz wichtige Ökosysteme. Solange hier keine rechtskräftige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, bleibt auch dieser Abschnitt ein Unsicherheitsfaktor.
  • Bauabschnitt 7 (Niedersachsen - Elm bis Kehdinger Kreuz): Dieser Bauabschnitt führt von Elm quer durch das "Osteland" an Oldendorf und Himmelpforten vorbei bis zum Kehdinger Kreuz. Bei Burweg ist eine Anschlusstelle für die B73 vorgesehen. Dieser Abschnitt befindet sich noch in der Planungsphase. Eine Entwurfsplanung wurde bereits vor zehn Jahren vom Bund genehmigt. Doch seitdem passiert nicht viel. Die zuständige Autobahn GmbH richtet ihren Fokus derzeit auf andere Abschnitte. 
  • Bauabschnitt 7 (Schleswig-Holstein - Glückstadt bis A23): Auf schleswig-holsteinischer Seite ist man etwas weiter. Für den Abschnitt zwischen Glückstadt und der A23 (Autobahnkreuz Steinburg) liegt seit Januar 2026 ein Planfeststellungsbeschluss vor, inklusive Sofortvollzug. Laut Evert lagen die Unterlagen bis zum 23. März öffentlich aus. Nun beginnt die einmonatige Einspruchsfrist. Klagen seitens der Umweltverbände wie dem BUND sind durchaus möglich. Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht  könnten auch hier zu erheblichen Verzögerungen führen.
21 Brücken zwischen Oste und Elbe über die geplante A20

Zehn-Jahres-Frist wurde ausgehebelt
Eine weitere Hürde für den Bau des -Elbtunnels wurde inzwischen überwunden: Zwar ist der Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Tunnelabschnitt bereits seit November 2016 rechtskräftig, doch seine Gültigkeit ist auf zehn Jahre begrenzt. Solange aber für die Anschlussstrecken auf beiden Elbseiten noch keine rechtskräftige Baureife besteht, kann mit dem Tunnelbau nicht begonnen werden. Würde im November die Zehn-Jahres-Frist verstreichen, müsste das gesamte Verfahren neu  aufgerollt werden. Mit dem frühzeitigen Erwerb von Ausgleichsflächen auf dem Gauensieker Sand konnte die Autobahn GmbH aber formal einen Baubeginn nachweisen. Diese vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen gelten als Projektstart, da sie unmittelbar mit dem Bauvorhaben verknüpft sind. Damit ist die Frist faktisch ausgehebelt.

KREISZEITUNG WOCHENBLATT

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A20-Elbtunnel: Online-Petition für schnelleren Baubeginn gestartet
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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