Birgit Butter warnt vor rechtlichen Risiken
Passives Wahlrecht ab 16 in Niedersachsen: CDU kritisiert Pläne von Rot-Grün scharf

Das aktive Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren besteht bei Kommunalwahlen in Niedersachsen bereits seit 1996 | Foto: KI-generiert
  • Das aktive Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren besteht bei Kommunalwahlen in Niedersachsen bereits seit 1996
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Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in Niedersachsen bereits seit 30 Jahren bei den Kommunalwahlen mitwählen. Neben diesem sogenannten aktiven Wahlrecht sollen sie nach dem Willen der rot-grünen Koalition jetzt auch das passive Wahlrecht erhalten. Das bedeutet: Junge Menschen, die 16 oder 17 Jahre alt sind, dürfen künftig für Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage kandidieren. Doch die geplante Herabsetzung des Wählbarkeitsalters stößt bei der CDU-Opposition auf Kritik. Auf der jüngsten Landtagssitzung hat die Buxtehuder CDU-Abgeordnete Birgit Butter die Pläne von SPD und Grünen scharf kritisiert.

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Einbindung in politische Entscheidungen
Rot-Grün begründet das Vorhaben mit einer stärkeren Einbindung junger Menschen in politische Entscheidungsprozesse. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf heißt es, die Absenkung des Mindestalters „stärkt die politische Teilhabe junger Menschen und trägt zu einer frühzeitigen Einbindung in kommunale Verantwortung bei“. Butter hingegen bezeichnet diese Pläne im Namen der CDU-Fraktion "als rechtlich hochproblematisch". Sie verweist darauf, dass man erst mit 18 Jahren die volle Geschäftsfähigkeit erlange sowie die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für sein Handeln trage.

Beim Handyvertrag die Eltern fragen
Mit Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre würde es künftig kommunale Mandatsträger geben, die über Millionenhaushalte oder Großprojekte mitentscheiden würden, im Zivilrecht aber als beschränkt geschäftsfähig gelten. Butters zugespitzte Argumentation: Mandatsträger unter 18 Jahren könnten politisch weitreichende Entscheidungen treffen, würden aber „Mama oder Papa fragen müssen, ob diese ihren Handyvertrag unterschreiben“.

Demokratie zum Mitmachen

Fragen der Haftung
Für die CDU-Politikerin ergibt sich eine Reihe offener Fragen: "Dürfen Minderjährige alle zur Mandatsausübung notwendigen Erklärungen selbst abgeben, oder brauchen sie die Zustimmung ihrer Eltern?" Und wie ist Haftung bei pflichtwidrigen Beschlüssen zu bewerten? Was passiert, wenn Sitzungen mit der Schulpflicht kollidieren oder bis spät in die Nacht dauern? Zudem dürften Minderjährige bestimmte Funktionen wie den Posten des stellvertretenden Bürgermeisters oder den eines Aufsichtsrates kommunaler Betriebe gar nicht bekleiden.

Jetzt bitte keinen Schnellschuss
Butter befürchtet Klagen und mögliche Wahlprüfungsverfahren. Dies könne zu „Rechtsunsicherheit für gewählte Gremien“, „Planungsunsicherheit für Kommunen“ und einem „massiven Misstrauenssignal gegenüber den Ergebnissen demokratischer Wahlen“ führen. Die CDU-Abgeordnete warnt daher die Regierungsfraktion davor, diesen "Schnellschuss" noch vor den Kommunalwahlen im September umzusetzen. Da bereits ab Februar die Kandidatenlisten aufgestellt werden können, sei Rot-Grün mit diesem Gesetzesentwurf zu spät dran.

Nichts gegen Jugendbeteiligung
Butter betonte ausdrücklich: „Wer das passive Wahlalter 16 kritisch sieht, ist nicht gegen Jugendbeteiligung.“ Sie verwies auf rechtssichere Alternativen wie Jugendparlamente, Beteiligungsverfahren, feste Jugendquoten und politische Bildung. Beteiligung sei möglich, „ohne den Kernbereich des Wahlrechts zu öffnen“. Sie hält es für ratsam, die "volle Mandatsverantwortung weiterhin an die Volljährigkeit" zu koppeln.

Häufige Fragen zum passiven Wahlrecht ab 16

Was plant die Landesregierung?
Jugendliche ab 16 Jahren sollen künftig bei Kommunalwahlen kandidieren dürfen.

Was kritisiert die CDU?
Rechtliche Unsicherheiten, fehlende Geschäftsfähigkeit und offene Haftungsfragen.

Dürfen Jugendliche bereits wählen?
Ja, das aktive Wahlrecht ab 16 gilt in Niedersachsen seit rund 30 Jahren.

Wann sollen die Änderungen kommen?
Noch vor den Kommunalwahlen im September – das hält die CDU für problematisch.

Gibt es Alternativen zur Jugendbeteiligung?
Ja, etwa Jugendparlamente, Beteiligungsverfahren und politische Bildung.

Sollen Jugendliche ab 16 Jahren künftig bei Kommunalwahlen kandidieren dürfen?
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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