Landkreis mit Hinweisen zu Silvester 2022
Böllern mit Bedacht

Schön anzusehen - doch Feuerwerke sollten nur mit Bedacht gezündet werden | Foto:   Unsplash / Zuza Gałczyńska
  • Schön anzusehen - doch Feuerwerke sollten nur mit Bedacht gezündet werden
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Es darf wieder geböllert werden - mit dem Jahreswechsel 2022/2023 endet das deutschlandweite Feuerwerksverbot. Die farbenfrohen Raketen sind schön anzuschauen, doch was für die einen faszinierend ist, wird für andere leicht zum Albtraum. Damit Silvester nicht zu einer arbeitsreichen Nacht für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wird, geben Landkreis und Polizei einige Hinweise.

Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an Silvester Hochbetrieb. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder auch größere Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden.

  • Feuerwerk darf nur von Samstag, 31. Dezember bis Sonntag, 1. Januar, abgebrannt werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum 1. Januar, 5 Uhr, verschossen werden. Es gelten überdies die Allgemeinverfügungen des Landkreises Stade. Besonders zu beachten ist, dass von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie z. B. Reetdach- und Holzhäusern, ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten ist. In der Samtgemeinde Lühe gilt ein generelles Feuerwerksverbot.
  • Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden. Einschlagende Raketen sollten unverzüglich entfernt werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.
  • Raketen sind nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zu zünden. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) sollten nicht noch einmal angezündet werden.
  • Besonders gefährlich – und daher verboten – sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper. Die Polizei und der Zoll warnen auch in diesem Jahr wieder vor Feuerwerkskörpern aus dem benachbarten Ausland. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist – auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft – nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.
  • Die Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst lautet 112, der Notruf für die Polizei 110.

Reste von Böllern & Co. nach Neujahr entsorgen

Was in der Silvesternacht hoch oben am Himmel für einen herrlichen Anblick sorgt, endet am Boden meist unansehnlich in der Gosse. Deshalb verbindet die Abfallberatung des Landkreises Stade die besten Wünsche für alle Bürgerinnen und Bürger für 2023 mit der Bitte um einen sauberen Jahresauftakt ohne Feuerwerksreste.

Am Neujahrsmorgen liegen nicht selten Flaschen, Korken, Plastikbecher, Böllerreste, Raketen und sonstiger Silvestermüll am Straßenrand und auf Gehwegen. Die Abfallberatung des Landkreises Stade appelliert an die Feuerwerksfans, ihre Abfälle nach dem Feuerwerk zu entsorgen. Es ist kein Kavaliersdelikt, ausgerechnet Silvestermüll liegenzulassen. Häufig stößt man noch Wochen später auf Silvester- und Feuerwerksmüll. Das ist ein Ärgernis – auch vor dem Hintergrund der weltweiten Umweltverschmutzung durch Plastik und anderen Abfall. Außerdem können Feuerwerksreste zur Gefahr für Kinder und Tiere werden.

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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