Radikale Schnitte gefährden Bäume
Landkreis Stade warnt: Baumkappungen schaden Bäumen und sind genehmigungspflichtig
- Linkes eine gekappte Eiche mit Nottrieben, rechts eine Esche, deren natürliche Wuchsform durch die Kappung zerstört wurde
- Foto: Landkreis Stade/Janette Hagedoorn-Schüch/Inga Neunaber
- hochgeladen von Jörg Dammann
Immer mehr Bäume im Landkreis Stade werden gekappt – dabei schadet das den Bäumen und ist genehmigungspflichtig. Wer ohne Erlaubnis kappt, riskiert Bußgelder
Immer öfter sieht man auch im Landkreis Stade Bäume, bei denen große Äste oder gleich die ganze Krone abgeschnitten wurde. Solche Baumkappungen schaden den Bäumen meist mehr, als sie nützen. Das Naturschutzamt des Landkreises Stade warnt jetzt vor den Folgen derartiger Radikalschnitte.
"Normalerweise ist das Wurzelwerk von gesunden Bäumen mindestens so groß wie der Durchmesser der Baumkrone", erläutert Naturschutz-Amtsleiter Dr. Uwe Andreas. Durch die Kappung der Krone würden auch viele Wurzelbereiche des Baumes absterben. "Dadurch wird die Standsicherheit des Baumes zusätzlich erheblich beeinträchtigt", so Andreas. Der Naturschutzexperte verweist darauf, dass das Thema rechtlich klar geregelt ist. Eine Baumkappung stelle eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Baumes dar und sei somit genehmigungspflichtig. Wer ohne Genehmigung kappt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgelder.
Radikale Kappungen bringen das natürliche Gleichgewicht von Krone, Stamm und Wurzeln durcheinander. Große Schnittwunden im Stamm öffnen Bakterien und Pilzen Tür und Tor. Das Holz wird morsch und die Bruchgefahr erhöht sich. Auch die Photosynthese leidet. Ohne ausreichend Blätter kann der Baum keine Energie mehr erzeugen. Stattdessen bildet er instabile Neuaustriebe, die leicht abbrechen. Der Baum wird sozusagen zum "Pflegefall" - mit hohen Folgekosten. Deshalb sei es besonders wichtig, Schnittmaßnahmen nur von zertifizierten Baumpflegefirmen ausführen zu lassen, heißt es seitens des Landkreises.
Es gibt aber auch (wenige) Ausnahmen: Ein Kopfschnitt bei Weiden oder der Verjüngungsschnitt bei Obstbäumen gelten nicht als schädliche Kappung.
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Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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