Stadt zeigt sich überrascht
Gerichtsbeschluss: Es bleibt beim Baustopp für den Stader Surfpark
- Für den Stader Surfpark (rote Fläche) gilt weiterhin der Baustopp, im angrenzenden Gewerbepark (gelb umrandet) beginnen jetzt die Erschließungsarbeiten
- Foto: Martin Elsen / nord-luftbilder.de
- hochgeladen von Jörg Dammann
Es bleibt beim Baustopp für den Stader Surfpark. Das hat das Verwaltungsgericht Stade jetzt entschieden. Damit liegt das touristische Großprojekt wieter auf Eis – obwohl die Hansestadt Stade nach eigener Darstellung die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg beanstandeten Punkte inzwischen nachgebessert hatte.
OVG erklärt B-Plan für unwirksam
Bereits 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den zugrunde liegenden Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Die Richter hatten damals unter anderem kritisiert, dass der geplante Surfpark nicht mit der im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises vorgesehenen industriellen Nutzung vereinbar sei. Außerdem fehlte im Bebauungsplan ursprünglich ein Ausschluss von Bordellen, was letztlich aber nur ein redaktioneller Fehler seitens der städtischen Bauamtes war. Darüber hinaus sah das Gericht Defizite bei der Bewertung der Auswirkungen des Projekts auf das Landschaftsbild.
Landkreis genehmigte Zielabweichungsverfahren
Die Hansestadt Stade überarbeitete daraufhin den B-Plan nach den Vorgaben des Gerichts. Die neue Fassung wurde im Juni 2025 vom Rat beschlossen. Zudem beantragte die Stadt beim Landkreis Stade ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren, um trotz der industriellen Vorrangfläche eine Ausnahmegenehmigung für den Surfpark zu erhalten. Der Landkreis erteilte schließlich diese Ausnahmegenehmigung. Nach dem Ratsbeschluss zum neuen B-Plan beantragte der Surfpark-Investor Jan Podbielski mit seiner SPN Projekt GmbH im Oktober 2025 die Aufhebung des Baustopps. Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht Stade nun jedoch zurückgewiesen. Dabei handelt es sich noch nicht um die Hauptentscheidung, sondern um ein Eilverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes.
Ausnahmegenehmigung ist rechtswidrig
Der Gerichtsbeschluss richtet sich in erster Linie gegen das Zielabweichungsverfahren. Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass das derzeit geltende Raumordnungsprogramm als verbindliche Vorgabe für die kommunale Raumplanung nicht einfach auf diese Weise ausgehebelt werden kann. Das Areal des geplanten Surfparks sei so groß, dass es unweigerlich die im RROP festgelegten Vorrangflächen für die Industrie beeinträchtigen würde. Die Ausnahmegenehmigung des Landkreises hält das Stader Gericht daher für rechtswidrig. Schließlich geht es hier um eine grundsätzliche Frage der raumordnerischen Planung. Neue politische Bewertungen oder veränderte wirtschaftliche Interessen würden als Begründung für eine Zielabweichung nicht ausreichen, da sich in diesem Fall die Zielsetzung der Raumplanung grundlegend ändere.
Das Gericht betont, dass die Fläche im Regionalen Raumordnungsprogramm ausdrücklich als „Premiumstandort“ für großindustrielle Anlagen vorgesehen sei. Gerade die besondere Qualität dieses Areals – eine große, zusammenhängende und möglichst konfliktarme Fläche – werde durch den Surfpark erheblich eingeschränkt. Denn der Surfpark sei eben keine einfache Freizeitnutzung, sondern ein schutzbedürftiges Gebiet mit Gastronomie, Übernachtungen und vielen Besuchern. Dadurch entstünden neue Abstands- und Immissionskonflikte. Besonders problematisch sei, dass künftig Industrieanlagen größere Sicherheitsabstände einhalten müssten. Das schränke die Nutzbarkeit der Fläche „räumlich und qualitativ erheblich“ ein.
Doch was wäre nach Auffassung der Richter der richtige Weg gewesen? Der Landkreis müsste sein Regionales Raumordnungsprogramm entsprechend ändern, damit die Stadt auf dieser Basis einen formal korrekten B-Plan aufstellen kann - mitsamt einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der nachgebesserte B-Plan ist jedenfalls unwirksam, da er nicht auf dem RROP basiert. Zwar ist der Landkreis ist ohnehin dabei, ein neues RROP aufzustellen. Doch dieses Verfahren dürfte erst in der zweiten Jahreshälfte 2027 abgeschlossen sein.
Ein Ausweg könnte darin bestehen, dass das Surfpark-Areal kleiner wird als ursprünglich geplant. Zu der Fläche gehören Teilabschnitte, auf denen später Ferienhäuser errichtet werden können und sogar ein Hotel gebaut werden kann. Dann würde es im laut RROP ausgewiesenen Industriegebiet noch ausreichend Platz für produzierendes Gewerbe geben - mit ausreichenden Abständen, damit es keine Konflikte gibt. Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass dieses Industriegebiet derzeit die einzige Fläche im Kreisgebiet ist, auf der großflächig Industrie angesiedelt werden kann.
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Verwundert zeigte sich die Stader Rathausspitze angesichts des Gerichtsbeschlusses. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kommt für uns überraschend, schließlich haben wir die aufgezeigten Mängel geheilt. Wir werden die Begründung des Beschlusses nun schnellstmöglich prüfen und behalten uns vor, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzureichen“, erklärt Stades Erster Stadtrat Lars Kolk.
Gleichzeitig macht die Stadt deutlich, dass sie hinter dem Projekt steht. Kolk betont: „Wir unterstützen das Vorhaben weiterhin. Der geplante Surfpark macht unsere Stadt und die ganze Region für Touristinnen und Touristen noch attraktiver und passt hervorragend zum maritimen Charakter Stades. Außerdem macht ein solches Freizeitangebot Stade als Wohn- und Arbeitsort noch interessanter.“
Baubeginn in der Nachbarschaft
Unabhängig vom juristischen Tauziehen um den Surfpark sollte in unmittelbarer Nachbarschaft die Entwicklung des geplanten Gewerbegebietes beginnen. Geplant ist, dass bereits am kommenden Montag die Baustellencontainer aufgestellt werden und danach die ersten Baufahrzeuge anrücken. Jetzt könnte der verkündete Baustopp für den Surfpark auch Auswirkungen auf die Erschließungsarbeiten im Gewerbepark haben.
Gewerbepark wird erschlossen
Die stadteigene Projektentwicklung Stade GmbH & Co. KG hatte kürzlich den offiziellen Baustart für die Erschließung des „Gewerbe- und Surfparks Stade“ angekündigt. Grundlage dafür ist der überarbeitete Bebauungsplan 500/3, der im September 2025 rechtskräftig wurde, nun aber vom Gericht kassiert wurde. Die künftigen Straßen im Gewerbepark werden nach den ostfriesischen Inseln benannt. Geplant sind unter anderem der Bau der Norderneyer Straße als zentrale Erschließungsstraße, eine Anbindung an den bestehenden Kreisverkehr der K30 Süd sowie die Errichtung der Baltrumer Straße zur Erschließung der Gewerbeflächen. Hinzu kommen umfangreiche Kanalbauarbeiten mit mehr als 4.000 Metern Schmutz- und Regenwasserleitungen, ein Pumpwerk und ein Regenrückhaltebecken. Insgesamt sollen rund zwölf Millionen Euro in die Entwicklung des mehr als 16 Hektar großen Gebietes investiert werden.
Laut Thomas Friedrichs, Geschäftsführer der Projektentwicklung Stade, werden mit der Erschließung des Areals am südlichen Stader Stadtrand dringend benötigte Gewerbeflächen geschaffen. Geplant seien zehn bis 15 flexibel zuschneidbare Grundstücke. Zudem kündigte er ein „innovatives, nachhaltiges und grünes Gewerbegebiet“ ohne fossile Energieträger an.
Auf die Frage nach der Zukunft des Surfparks sagte Friedrichs vor kurzem - bevor der erneute Baustopp verkündet wurde: „Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Gewerbebetriebe angesiedelt werden können. Und wenn der Surfpark gebaut werden soll, dann ist dieses ohne weiteres möglich.“
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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