Drei Monatsmieten trotz Todesfall? Experten klären über fünf häufige Irrtümer auf
Der liebgewordene Kaffeebecher mit Blumenmotiv steht noch auf dem Esstisch, zeitgleich flattern die ersten Rechnungen in den Briefkasten: Nach dem Tod eines Angehörigen fühlen sich viele Familien mit den anstehenden Aufgaben überfordert. Wenn dann der Vermieter noch Forderungen stellt, ist die Verunsicherung besonders groß. Müssen die Angehörigen dafür wirklich aufkommen? Ein solcher Fall wurde kürzlich an die WOCHENBLATT-Redaktion herangetragen. Eine alleinstehende Seniorin war verstorben....