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Betrugsmasche mit gefälschten „Pfändungsbeschlüssen“

Der angebliche Pfändungsbeschluss | Foto: Amtsgericht Hamburg
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Nach falschen Polizisten kommt jetzt die falsche Gerichtsvollzieherin. Das Amtsgericht Hamburg warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche mit gefälschten "Pfändungsbeschlüssen“, mit denen die Empfänger zur Bezahlung vermeintlicher Schulden aufgefordert werden. Zugleich wird den Empfängern mit Gefängnis in Form einer "Ersatzfreiheitsstrafe“ gedroht. Die Fälschungen tragen das Hamburgische Landeswappen und den Namen der fiktiven Obergerichtsvollzieherin Andrea Steinwerk aus Hamburg.
"Seit Mitte August haben sich zahlreiche Empfänger solcher Schreiben beim Amtsgericht gemeldet, was einen massenhaften Versand im gesamten Bundesgebiet befürchten lässt", so Gerichtssprecher Dr. Kai Wantzen.
Die bislang bekannt gewordenen Betrugsschreiben wurden den Adressaten per Einwurfeinschreiben zugestellt und erwecken den Anschein, sie stammten von der in Wirklichkeit nicht existierenden Obergerichtsvollzieherin aus der "Abteilung Gerichtliche Mahnbescheide“. Die erste Seite ist mit "Pfändungsbeschluss“ überschrieben und enthält verschiedene fiktive Aktenzeichen zu einer vermeintlich offenen Forderung in Höhe von 470 Euro. Weiter heißt es: "Bei Nichterbringung der Leistungen … wird nun … die Ersatzfreiheitsstrafe zu fünf Tagen Freiheitsstrafe zu einem Tagessatz von je 94 Euro bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt. Sie bekommen die Chance diesen Betrag bis zum ... zu zahlen.“ Dem "Pfändungsbeschluss“ liegt eine "Pfändungsurkunde“ im Namen eines fiktiven Obergerichtsvollziehers Jürgen Klein mit Erläuterungen bei, die mutmaßlich auf Vorschriften des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) verweisen.
Den Sendungen liegt außerdem ein Überweisungsträger bei, in den eine Kontoverbindung eingetragen ist, deren IBAN den Ländercode für Griechenland (GR) enthält. Diese Kontonummer ist außerdem in einem abgedruckten QR-Code verschlüsselt, den die Empfänger nutzen sollen, um den geforderten Betrag online zu überweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gerichtsvollzieher derartige Pfändungsbeschlüsse oder -urkunden nicht ausstellen. "Aussteller eines (echten) Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, meist am Wohnort des Schuldners. Eine Forderungspfändung bezieht sich in aller Regel auf eine Geldforderung, die der Schuldner gegen einen Dritten (sog. Drittschuldner), z.B. eine Bank, hat und die der Gläubiger anstelle des Schuldners einziehen will", erklärt Dr. Wantzen. "Gerichtsvollzieher werden hier allenfalls bei der Zustellung solcher Beschlüsse tätig – Androhungen einer Ersatzfreiheitsstrafe nach dem Strafgesetzbuch sind in dem Zusammenhang nicht denkbar." Alle Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher der Hamburger Amtsgerichte sind in der elektronischen Gerichtsvollzieherauskunft namentlich verzeichnet.
Rechnungen über Gerichtskosten werden von der Justizkasse Hamburg ausgestellt, die dort angegebene IBAN enthält den Ländercode für Deutschland (DE). Gerichtskostenrechnungen der Justizkasse Hamburg enthalten neben dem Kassenzeichen auch das Aktenzeichen des Gerichts, das Nachfragen im Zweifelsfall beantwortet. Mahn- und Vollstreckungsbescheide, die das Amtsgericht Hamburg-Altona als Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag von Gläubigern in Mahnverfahren erlässt, erfolgen in standardisierter Form und geben detaillierte Hinweise auf die Rechtsbehelfe des Schuldners.
Die Justiz rät, solche Schreiben zu ignorieren und Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Dr. Kai Wantzen: "Leisten Sie auf keinem Fall irgendwelche Zahlungen."

Der angebliche Pfändungsbeschluss | Foto: Amtsgericht Hamburg
Das anhängende Schreiben | Foto: Amtsgericht Hamburg
Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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