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E-Scooter sind kein Spielzeug

E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen oder auf der Straße fahren. Gehwege sind für sie tabu | Foto: thl
  • E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen oder auf der Straße fahren. Gehwege sind für sie tabu
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Im Landkreis Harburg gab es im vergangenen Jahr 30 Unfälle, an denen E-Scooter beteiligt waren. In 17 Fällen war der Fahrer des Gefährts auch der Verursacher. Das geht aus der aktuellen Verkehrsunfallstatistik der Polizeiinspektion (PI) Harburg hervor - und gleicht damit einen bundesweiten Trend. Kein Wunder also, dass sich Polizeioberrat Sebastian Pölking, Leiter Einsatz bei der PI, zu der Aussage hinreißen ließ: "Der Umgang mit den E-Scootern, vor allem die Beachtung der Vorschriften hinsichtlich des zu nutzenden Verkehrsraumes, lässt vielfach zu wünschen übrig."

Aus diesem Grund fragte das WOCHENBLATT bei Verkehrssicherheitsberater Dirk Poppinga nach, welche Vorschriften für E-Scooter gelten. "Zuerst einmal ist es wichtig, dass E-Scooter kein Spielzeug sind. Für sie gelten im Straßenverkehr die gleichen Regeln, wie auch für Pkw", so Poppinga. "Das heißt, dass für Fahrer die Null-Promille-Grenze gilt und der Konsum von Drogen natürlich auch verboten ist." Ein Verstoß könne auch für Jugendliche, die ihren Pkw-Führerschein machen wollen, hinreichende Folgen haben.

Gefahren werden dürfen die E-Scooter ab 14 Jahren, allerdings nur, wenn sie eine Betriebserlaubnis haben und Haftpflicht versichert sind. Wichtig: Die Versicherung gilt immer maximal ein Jahr, bis Ende Februar des Folgejahres.

E-Scooter ohne Versicherung - das kann teuer werden

"Fahren dürfen E-Scooter ausschließlich auf Radwegen oder auf der Straße", so Poppinga weiter. "In Fußgängerzonen haben sie nichts zu suchen. Und: Auf kombinierten Rad- und Gehwegen haben Fußgänger Vorrang." Beim Fahren auf der Straße lauert die Gefahr für die Rollerfahrer, weiß der Beamte: "Durch die kleinen Rücklichter und die schlanke Silhouette werden sie im Dunkeln schnell übersehen."

Gerade Jugendliche neigen oft dazu, mal schnell ihre Freundin oder ihren Freund auf dem E-Scooter mitzunehmen. "Das ist verboten", macht Dirk Poppinga deutlich. "Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld." Das gelte im Übrigen auch für denjenigen, der seinen E-Scooter frisiert, damit dieser schneller als die erlaubten 20 km/h fährt. "Hinzu kommt, dass der Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis erlöschen, sodass es sich dann um eine Straftat handelt", warnt Poppinga, der nach eigenen Aussagen froh ist, dass es im Landkreis Harburg noch keinen professionellen E-Scooter-Verleiher gibt.

Leserreporter:

Thomas Lipinski aus Winsen

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