Grundstück der Stadt Winsen…
Du kommst hier nicht drauf…VERBOTEN… Ein Grundstück der Stadt Winsen…

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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Seit Jahren gehe ich meine Hunderunden um diesen kleinen Wald herum, auch Hasenwald genannt, weil es mal Hasen gab, aber die sind auch nicht mehr da … vielleicht, weil auch verboten sich dort aufzuhalten…

Es ergab sich vor einiger Zeit eine Hunderunde mit einer Hundefreundin und Ihrem Hund. Gemütlich liefen wir unsere Runde, am Herbergsverein vorbei und dann in Richtung des besagten Hasenwaldes. In der Ferne sahen wir schon, es sind wieder streunende Katzen unterwegs und da unser Begleiter nicht so auf Katzen steht, meinte ich, geh einfach um die Unterkunft herum um komm vorne wieder raus. Gesagt, getan…
Bei besagter Unterkunft handelt es sich um die Kriegsflüchtlingsunterkunft in der Astrid-Lindgren-Straße / Wiesenweg.

Kaum wurden 2 Füße und vier Pfoten auf das Grundstück gesetzt + meine 2 Füße und 4 Pfoten meines Hundes, kam auch schon ein eifriger Sicherheitsdienstmitarbeiter auf uns zu und forderte uns energisch auf, das Grundstück zu verlassen.
Wie bitte, was sollen wir… "Verlassen Sie das Grundstück, da hier betreten verboten ist und es der Stadt Winsen gehört." Auf meine Frage hin, wo das steht, dass hier Betreten verboten sei, wurden wir erneut aufgefordert, das Grundstück zu verlassen.
Hierzu muss gesagt sein, dass wir uns am Rande des Grundstückes befanden bzw. auf dem dort provisorisch angelegten Parkplatz.
Bezüglich meiner erneuten Nachfrage, wo es denn stehen würde, wurde mir mitgeteilt: "Dieses Grundstück gehört der Stadt Winsen und es ist verboten es zu betreten."
Kopfschüttelnd und sehr nachdenklich verließen wir nun das Grundstück der Stadt Winsen, um unsere Runde zu beenden.

Das Fazit dieser kleinen Begebenheit geht an die Adresse der Stadt Winsen und Herrn Wiese.

Wenn es tatsächlich verboten ist, dann stellen Sie dort Warnschilder auf, damit die Bürger/innen es wissen.  Da es sich nicht vermeiden lassen wird, dass ein Hund mal seine 4 Pfoten auf das Grundstück setzt und dass man mal vom dortigen Wege abkommt, weil einem jemand entgegenkommt, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben einen Zaun zu errichten, denn dann kann man Ihr Grundstück nicht mehr betreten.
Sorgen Sie dann bitte aber auch dafür, dass Ihr Grundstück sauber und aufgeräumt ist. In diesem Bereich halten sich Kinder des Kindergartens auf, Bürger und Bürgerinnen, die den Bus nutzen wollen und natürlich auch Hunde, die hier ihre Runden drehen. Es kommt nicht selten vor, dass auf besagtem Grundstück Müll herumliegt, Essensreste verstreut sind oder auch Glasscherben liegen. Alles, was nicht zum Grundstück gehört, ist halt öffentlicher Raum und der sollte dann doch schon ordentlich, sicher und sauber sein.

In diesem Sinne, eine schöne vorweihnachtliche Zeit…

Leserreporter:

Uncle Tom aus Winsen

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