Zu schnell, zu zweit, unversichert
Große E-Scooter-Kontrollen zum Schuljahresbeginn
- Zu zweit, Handy in der Hand - viele E-Scooter-Fahrer handeln leichtsinnig
- Foto: sh/KI-generiert
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Am Donnerstag und Freitag, den ersten beiden Schultagen des neuen Schuljahres, hat die Polizeiinspektion Harburg mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Lüneburg und Einsatzkräften aus den Inspektionen Stade, Rotenburg und Lüneburg sowie der Polizei Hamburg in Buchholz, Winsen und Seevetal anlässlich des Schulbeginns zahlreiche Verkehrskontrollen durchgeführt.
Die Kontrollen fanden zu Schulbeginn und -ende in der Nähe der jeweiligen Schulzentren statt. Zwischendurch erfolgten Kontrollen in den innerörtlichen Bereichen.
Im Fokus standen dabei die Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern. Die Unfallzahlen mit Beteiligung von E-Scootern haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, sowie auch die Zahl der Fahrzeuge im Straßenraum kontinuierlich stieg. Neben der Kontrolle der technischen und rechtlichen Voraussetzungen ging es den Beamtinnen und Beamten vor allem auch darum, die zumeist jugendlichen Fahrer zu sensibilisieren. Häufig sind es Situationen wie die Nutzung von Gehwegen, das Fahren auf der falschen Straßenseite, oder die Mitnahme von weiteren Personen, die gefährlich für die Scooter-Fahrer und andere
Verkehrsteilnehmer werden können.
Ein Trend, der der Polizei zunehmend Sorge bereitet, ist das Manipulieren der E-Scooter, um die Höchstgeschwindigkeit drastisch zu steigern. Mittels frei verfügbarer Apps wird in die Software des Rollers eingegriffen und die gesetzlich auf 20 km/h festgelegte Höchstgeschwindigkeit deaktiviert. Trauriger
Spitzenreiter war ein Jugendlicher, dessen E-Scooter auf einem Rollenprüfstand 84 km/h erreichte. Wer mit solchen Geschwindigkeiten auf einem E-Scooter unterwegs ist, begibt sich in Lebensgefahr und gefährdet auch andere!
Insgesamt wurden an den beiden Tagen 973 E-Scooter kontrolliert. 22 mal waren bei der Kontrolle zwei Personen auf einem Roller unterwegs. Neun Personen telefonierten während der Fahrt. In 14 Fällen wurden Manipulation an den Rollern festgestellt, was in einzelnen Fällen auch zur Sicherstellung für die weitere
Untersuchung führte. Fünf Roller waren nicht versichert. Darüber hinaus führten die Beamtinnen und Beamten zahlreiche aufklärende Gespräche zur richtigen Nutzung von E-Scootern mit den Jugendlichen.
Die wichtigsten Vorschriften für die richtige Benutzung von E-Scootern
1. Mindestalter: 14 Jahre
E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren genutzt werden. Es ist kein Führerschein notwendig, aber wer jünger ist, darf nicht fahren - auch nicht "nur kurz".
2. Nur mit Versicherung
Jeder E-Scooter muss haftpflichtversichert sein und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen (kleiner Aufkleber) gut sichtbar tragen. Die Farbe des Kennzeichens wechselt jährlich zum 1. März. Wer ohne Versicherung fährt, macht sich strafbar.
3. Nur eine Person pro Roller
Das Mitnehmen einer zweiten Person - egal ob Kind oder Freund - ist verboten. Die Roller sind für eine Person konzipiert.
4. Kein Fahren auf Gehwegen
E-Scooter gehören auf den Radweg. Gibt es keinen, muss auf der Straße am rechten Fahrbahnrand gefahren werden. Gehwege, Fußgängerzonen oder Parks sind tabu, es sei denn, eine spezielle Freigabe für "Elektrokleinstfahrzeuge" ist ausgeschildert.
5. Alkoholverbot wie beim Auto
Die Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer: 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit), ab 1,1 Promille ist es eine Straftat. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt: 0,0 Promille.
6. Handyverbot
Auch auf dem E-Scooter gilt: Hände an den Lenker! Wer während der Fahrt aufs Handy schaut oder telefoniert, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
7. Vorgeschriebene Ausstattung
Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis dürfen im Straßenverkehr fahren. Sie müssen zwei Bremsen, Licht vorne und hinten sowie eine Klingel haben. Das Licht muss während der Fahrt eingeschaltet sein, auch tagsüber!
Was Eltern wissen sollten: Viele Jugendliche empfinden E-Scooter als spaßiges Fortbewegungsmittel - oft mit dem Charakter eines Spielzeugs. Doch Eltern sollten sich bewusst sein: Wer seinem Kind ein solches Kraftfahrzeug erlaubt, das nicht versichert ist oder unterhalb des Mindestalters gefahren wird, handelt
fahrlässig und riskiert im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen.
Redakteur:Stefanie Hansen aus Buchholz |
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