Schleichendes Gefahrenpotenzial
Sicherheitstipps von Profis zum "Tag der Verkehrssicherheit"
- Wer kennt schon noch alle Verkehrsregeln, die einst im Fahrunterricht vermittelt wurden?
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Am dritten Samstag im Juni ist bundesweit der „Tag der Verkehrssicherheit“. Ein Aktionstag, der daran erinnert, dass Unfälle im Straßenverkehr nach wie vor zu viele Menschenleben fordern. Doch statt nur auf alarmierende Zahlen zu blicken, lohnt sich ein Perspektivwechsel: Was kann jeder Einzelne tun, um Straßen sicherer zu machen? Gerade im Alltag schleichen sich bei vielen nachlässige oder riskante Verhaltensweisen ein, die die Sicherheit beeinträchtigen. Das WOCHENBLATT nimmt den Aktionstag zum Anlass, Experten um Sicherheitstipps zu bitten.
Verkehrswacht: Gefahren werden unterschätzt
Die Verkehrswacht Stade hat sich die Verkehrssicherheit für alle Generationen auf ihre Fahnen geschrieben. Dazu bietet sie verschiedenste Kurse und Mitmach-Angebote von "Fit im Auto" für Senioren bis zu Trainings für Pedelec, E-Scooter und Rollator an. "Unsere Vision ist der unfallfreie Straßenverkehr", sagt Peter Stötzner vom Verkehrswacht-Vorstand in Stade. Seine Erkenntnis: "Viele Gefahrenquellen werden unterschätzt. Zudem sind viele Verkehrsregeln schlicht nicht bekannt bzw. präsent."
- Peter Stötzner
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Erstes Beispiel: In Deutschland darf man ab 14 Jahren E-Scooter fahren – und das ohne Führerschein. Gefährliche Folgen: Fahren auf dem Gehweg (verboten, es dürfen ausschließlich Straße oder Radweg genutzt werden), Missachtung der Vorfahrtsregeln (insbesondere an Einmündungen und Zebrastreifen) oder plötzliche Fahrtrichtungswechsel ohne Handzeichen (viele E-Scooter haben keinen Blinker).
Zweites Beispiel: Autofahrer, die sich selbst als routiniert einschätzen, "vergessen" wichtige Maßnahmen wie den Schulterblick beim Abbiegen. Liegt die Führerscheinprüfung Jahrzehnte zurück, sind insbesondere neue Verkehrsregeln nicht bekannt. "Das korrekte Ein- und Ausfahren eines Kreisels wird dann zum Problem", so Stötzner.
Drittes Beispiel: Fahren unter Rausch. Die Straßenverkehrsordnung billigt Fahrten bis 0,5 Promille, danach drohen Bußgelder, Fahrverbote und Punkte. Bei mehr als 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Aber: "Bereits unter 0,5 Promille verlängert sich die Reaktionszeit, was Brems- und Ausweichmanöver verzögert", sagt Peter Stötzner. "Das Blickfeld ist eingeschränkt und es kann zu Fehleinschätzungen im Straßenverkehr kommen."
Polizei: Viele Unfälle lassen sich vermeiden
Wissen rund um die Verkehrssicherheit vermitteln – das ist u.a. die Aufgabe von Dirk Poppinga, Polizeioberkommissar und Verkehrssicherheitsberater bei der Polizeiinspektion Harburg. Mit seiner Präventionsarbeit zur Unfallvermeidung spricht er jede Generation an. Zum Verkehrssicherheitstag gibt er den WOCHENBLATT-Lesern und -Leserinnen folgende Tipps mit auf den Weg:
- Dirk Poppinga
- Foto: Polizei
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Erster Tipp: Auf der richtigen Seite Radfahren. "Linksfahrende Radfahrer sind sich der Gefahr nicht bewusst", sagt Dirk Poppinga. Radfahrer, die auf der falschen Straßenseite fahren, stellen eine Unfallgefahr dar, weil sie nicht im erwarteten Sichtfeld von Autofahrern auftauchen und so schwerer rechtzeitig erkannt werden. Das erhöht das Risiko von Zusammenstößen, insbesondere an Einmündungen und Kreuzungen.
Zweiter Tipp: Urlaubsfahrten gut vorbereiten. "Neben der korrekten Ladungssicherung sollte man darauf achten, Warndreieck, Verbandskasten und Sicherheitsweste griffbereit zu verstauen", sagt Dirk Poppinga. "Zudem sollten ausreichend Getränke an Bord sein. Bei der Klimatisierung das Haustier bitte nicht vergessen, sonst wird das sonnige Plätzchen im Kofferraum schnell zur Hitzefalle."
Dritter Tipp: Vorsicht auf Landstraßen. "Mit Wild, das auf Futtersuche unerwartet Straßen überquert, muss zu jeder Jahreszeit gerechnet werden", warnt der Polizeioberkommissar. Eine Gefahr sieht er auch in der Erntezeit, wenn vereinzelt Stroh, Getreide oder Erdkrumen vom Traktor-Gespann auf die Straße fallen. "Kommt dann noch Regen dazu, können diese Verschmutzungen zum umgangssprachlichen ,Bauernglatteis' führen."
Fahrlehrerin: Drängler sind nicht schneller unterwegs
Mit einer guten Fahrausbildung legen Fahrlehrer und -lehrerinnen Grundlagen für sichere Mobilität. Die Experten wissen genau, welches Verhalten Gefahrenpotenzial birgt. Fahrlehrerin Insa Holsten-Cordes, Bezirksvorsitzende für den Bezirk Elbe-Weser beim Fahrlehrerverband Niedersachsen, ruft drei riskante Fahrfehler ins Bewusstsein.
- Insa Holsten-Cordes
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Erstes Risiko: „Wer beim Abbiegen oder Umfahren eines Hindernisses nicht blinkt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, weil er seine Absicht nicht klar signalisiert“, sagt Insa Holsten-Cordes. Das kann zu gefährlichen Fehleinschätzungen von entgegenkommenden oder folgenden Fahrzeugen führen, insbesondere im Stadtverkehr. Der Griff zum Blinkerhebel ist schnell gemacht und erhöht die Verkehrssicherheit für alle.
Zweites Risiko: Dichtes Auffahren. „Drängeln bringt nichts – das Auto davor wird dadurch nicht schneller“, sagt die Fahrlehrerin. Zudem sinkt mit zu geringem Abstand der Reaktionsspielraum bei plötzlichen Bremsmanövern erheblich. Wer auffährt, ist laut Gesetz in der Regel immer schuld – das Risiko zahlt sich also nie aus.
Drittes Risiko: Riskantes Überholen. „Jeder Überholvorgang sollte gut überlegt sein. Gerade innerorts trifft man sich meist an der nächsten Ampel wieder – gewonnen ist nichts, das Risiko aber steigt erheblich“, erkärt Insa Holsten-Cordes. Sie warnt weiter: "Unübersichtliche Stellen oder Gegenverkehr werden häufig unterschätzt, was schnell zu Frontalzusammenstößen führen kann. Insbesondere Fahranfängern fällt es schwer, das Tempo von entgegenkommenden Fahrzeugen richtig einzuschätzen." Besser ist es, Ruhe zu bewahren und das Fahrverhalten dem Verkehrsfluss anzupassen.
Elterntaxis: Warum gut gemeint nicht immer gut ist
Jeden Morgen dasselbe Bild vor vielen Schulen: Eltern fahren ihre Kinder mit dem Auto direkt bis zum Eingang, in der Hoffnung, ihnen einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Doch der gut gemeinte Hol- und Bringdienst ist laut ADAC eine unterschätzte Gefahr, die nicht selten zu Unfällen führt. „Viele Eltern machen sich keine Gedanken, welche Auswirkungen ihr Verhalten vor der Schule hat“, bestätigt Dirk Poppinga, Verkehrssicherheitsberater bei der Polizeiinspektion Harburg. „Wenn man mit ihnen spricht und auf die Situation hinweist, zeigen sich viele jedoch erfreulich einsichtig.“
- Elterntaxis sorgen oft für gefährliche Situationen vor Kindergärten und Schulen
- Foto: ADAC
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Die sogenannten „Elterntaxis“ führen dazu, dass die Bereiche vor Schulen durch haltende und parkende Fahrzeuge unübersichtlich und gefährlich werden – für alle Kinder. Die Lösung liegt oft nur wenige Meter entfernt: Wer sein Kind unbedingt mit dem Auto bringen muss, sollte an einer geeigneten Stelle im Umfeld der Schule halten und das Kind ein Stück zu Fuß gehen lassen. Eine Begleitung bis zur Schultür sei ebenfalls nicht ratsam. „Kinder entwickeln so kein gesundes Selbstbewusstsein“, erklärt Poppinga. Besser sei es, sie in kleinen Gruppen ein Stück des Weges zu Fuß laufen zu lassen – das fördert Eigenständigkeit, Beweglichkeit und soziale Kontakte.
Vor nahezu allen Schulen und Kindergärten gibt es Tempolimits sowie gesicherte Querungsmöglichkeiten wie Ampeln oder Zebrastreifen. Doch auch das beste Verkehrskonzept kann seine Wirkung nur entfalten, wenn es von allen Beteiligten unterstützt wird. Poppinga appelliert zudem an die Eltern, sich als Schulweghelfer – besser bekannt als Elternlotsen – zu engagieren. So könne jeder aktiv zur Sicherheit aller Schulkinder beitragen.
Im Einsatz für die Sicherheit
Jährlich ereignen sich kreisweit im Schnitt rund 4.500 Unfälle. Jedes Jahr kommen auf den Straßen im Kreisgebiet mehrere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ums Leben. Viele Unfälle könnten vermieden werden. Überhöhte Geschwindigkeit ist laut Polizei weiterhin eine der häufigsten Ursachen für folgenschwere Verkehrsunfälle. Deshalb sind die Geschwindigkeitsüberwacher des Landkreises Stade täglich im Einsatz.
Der Landkreis setzt seit 2007 stationäre Blitzer ein. Letztmalig wurde 2011 die Anzahl der stationären Anlagen auf zwölf erhöht. Seitdem wurde die mobile Messung ausgebaut. Der Landkreis Stade verfügt mittlerweile über vier voll ausgestattete Messfahrzeuge. Gestartet wurde 1997 mit einem Fahrzeug. Inzwischen sind auch drei Blitzeranhänger, sogenannte Semistationen, im Einsatz. Mehr als 40.000 Mal lösten die Blitzer des Landkreises im vorigen Jahr aus, weil Fahrerinnen und Fahrer von Autos, Lastwagen und Motorrädern zu schnell unterwegs waren.
- Der Landkreis verfügt inzwischen über drei sogenannte Semistationen (Blitzer-Anhänger)
- Foto: Landkreis Stade / Daniel Beneke
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„Immer wieder melden sich Bürgerinnen und Bürger bei uns, die sich über Raserei vor ihrer Haustür beschweren und uns um verstärkte Kontrollen bitten“, sagt der Leiter des Amtes Straßenverkehr beim Landkreis Stade, Arne Kramer. Damit weist er energisch den Vorwurf zurück, Geschwindigkeitsmessungen würden von der Straßenverkehrsbehörde vor allem wegen der Einnahmen und nicht primär zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erfolgen. Im Übrigen veröffentlicht der Landkreis die mobilen Kontrollstellen tagesaktuell auf seiner Internetseite.
Auch wenn sich Einzelne nicht an die Tempovorgaben halten, sinken die Verstoßquoten sowohl bei den Messungen aus den Messfahrzeugen als auch bei den stationären Anlagen über die Jahre langsam. Allerdings haben sich die Zahlen bei den stationären Anlagen inzwischen auf einem recht niedrigen Niveau eingependelt. „Besonders hohe Geschwindigkeiten werden immer wieder außerhalb der Ortschaften auf den Landes- und Bundesstraßen festgestellt“, sagt Kramer. Insbesondere die Bundesstraße 74 falle hier negativ auf.
Vorbei sind auch die Zeiten, in denen die Mitarbeiter bei den alten Starenkästen eine Leiter benötigt haben, um an die Aufnahmen zu gelangen. Inzwischen stellen die Kollegen der Geschwindigkeitsüberwachung die Daten der kreiseigenen Bußgeldstelle elektronisch zur Verfügung – in Echtzeit. Dort werden die Fotos ausgewertet. Wenn alle Daten korrekt erfasst wurden, also beispielsweise das Kennzeichen und der Fahrer oder die Fahrerin zu erkennen sind, bekommt der Fahrzeughalter je nach Höhe des Geschwindigkeitsverstoßes und erkennbarem Fahrzeugführer einen Verwarngeldbescheid, eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder aber einen Zeugenfragebogen.
Wo das Team seine Kontrollen durchführt, stimmt es regelmäßig mit dem Sachgebiet Verkehr der Polizeiinspektion Stade ab. Dabei werden auch Daten aus Langzeitverkehrserfassungen ausgewertet. Außerdem berücksichtigen die Expertinnen und Experten die Hinweise aus den Gemeinden sowie Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. „Die Kontrollen der Geschwindigkeitsbeschränkungen tragen zur Verkehrssicherheit auf sämtlichen Straßen bei“, betont Kramer. Davon würden alle profitieren, auch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Obendrein seien die Kontrollen ein Beitrag für den Schutz vor Verkehrslärm. Gemeinsam mit der Polizei und Partnern wie der Verkehrswacht steht zudem das Thema Prävention ganz oben auf der Agenda.
Landkreis und Verkehrswacht unterstützen
E-Scooter-Schulprojekte
Elektro-Tretroller, sogenannte E-Scooter, werden immer beliebter – insbesondere bei jungen Menschen. Um Schülerinnen und Schülern den richtigen Umgang mit den kleinen Fahrzeugen beizubringen, bietet die Verkehrswacht Stade eine eigene Unterrichtseinheit an. Das Amt Straßenverkehr des Landkreises Stade unterstützt das Projekt.
Sie sind klein, wendig – und beschleunigen dank des Elektroantriebs schnell: E-Scooter. Dank ihres Klappmechanismus‘ sind sie zudem leicht zu transportieren. „Wer mit einem E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs ist, muss mindestens 14 Jahre alt sein“, betont der Leiter des Amtes Straßenverkehr beim Landkreis Stade, Arne Kramer. „Außerdem dürfen nur Modelle genutzt werden, die auch für den Betrieb in Deutschland zugelassen sind und die über eine gültige Versicherungsplakette verfügen.“ Empfehlenswert ist zudem das Tragen eines Helmes.
- Peter Stötzner von der Verkehrswacht und Landrat Kai Seefried mit einem E-Scooter, der für Schulprojekte eingesetzt wird
- Foto: Landkreis Stade / Daniel Beneke
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Gefahren werden darf auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. „Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn genutzt werden“, erklärt Kramer. „Auf dem Fußweg und in Fußgängerzonen muss geschoben werden.“ Ein Führerschein wird für die Fahrt mit dem E-Scooter nicht benötigt. Für den E-Scooter gelten übrigens dieselben Promille-Regeln wie fürs Auto. Das bedeutet: Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker. Für sie heißt es: null Promille.
Weil insbesondere Jugendliche oft unbedarft zum E-Scooter greifen, ohne ihn sicher bedienen zu können, bietet der Verein Verkehrswacht Stade ein Unterrichtsprogramm zum richtigen Umgang mit den Rollern an – geeignet ab Klasse 8. Das Team der Verkehrswacht kommt dann mit Mitmachangeboten in die Schulen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, die Interesse an dem Programm haben, können sich bei der Verkehrswacht Stade, Tel. 04141-529687, E-Mail: verkehrswacht-stade@freenet.de, melden.
• Der Landkreis Stade hat aus dem Budget für Verkehrssicherheitsprojekte zwei neue E-Scooter finanziert, die von der Verkehrswacht unter anderem für die Unterrichtseinheiten genutzt werden.
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