Viele Fragen sind noch unbeantwortet
Stader Sechsfachmord im Landtags-Innenausschuss: Was wusste der Staat über Fatih G.?
- Auch mehr als zwei Monate nach der entsetzlichen Bluttat von Stade sind noch viele Fragen offen, wie sich jetzt im Innenausschuss des niedersächsischen Landtages herausstellte
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Mehr als zwei Monate nach den tödlichen Schüssen in einer Stader Mutter-Kind-Einrichtung hat sich in der vergangenen Woche auch der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages mit dem Fall beschäftigt. Dem WOCHENBLATT liegen Informationen aus der Unterrichtung vor, die neue Fragen zur Vorgeschichte des mutmaßlichen Täters Fatih G. aufwerfen. Das WOCHENBLATT hat in diesem Zusammenhang die örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten Birgit Butter und Melanie Reinecke um eine Stellungnahme gebeten. Beide Politikerinnen nahmen an der Ausschusssitzung teil, auf der Innenministerin Daniela Behrens (SPD) über die bisherigen Erkenntnisse der Behörden informierte. Sie gingen mit einer klaren Forderung in die Sitzung: „Wir müssen Spekulationen durch Fakten ersetzen und brauchen endlich belastbare Antworten darauf, warum sechs Menschen sterben mussten – und warum der Staat vorher nicht genauer hingeschaut hat.“
Sechs Menschen starben am 29. Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung an der Dankersstraße in Stade. Der 45-jährige Fatih G. soll während eines Hilfeplangesprächs drei Beschäftigte des Jugendamtes der Region Hannover sowie drei Mitarbeiter der Einrichtung erschossen haben. Wenige Wochen später beging der Tatverdächtige in der JVA Bremervörde Suizid. Die Ermittlungen zu den Hintergründen laufen weiter.
Wie finanzierte Fatih G. seinen Lebensunterhalt?
Nach Informationen des WOCHENBLATT soll Fatih G. zu keiner Zeit staatliche Sozialleistungen bezogen haben. Damit stellt sich die Frage, wie er seinen Lebensunterhalt finanzierte und mit welchem Geld er das Fluchtauto, einen 400 PS starken Mercedes AMG, erwerben konnte. Wenige Tage vor der Tat hat er zudem in Berlin die später verwendete Tatwaffe samt Munition für rund 4.000 Euro gekauft. „Die Eigentumsverhältnisse rund um das Fluchtauto sowie die Bezahlung der Tatwaffe werfen weitere Fragen auf“, erklärte Butter auf Anfrage.
Mutmaßlicher Täter war ausreisepflichtig
Auch der Aufenthaltsstatus des mutmaßlichen Sechsfach-Mörders beschäftigt die Politik. Aus einer früheren Antwort der Landesregierung war bereits hervorgegangen: Fatih G., der in Goslar geboren wurde und türkischer Staatsangehöriger war, besaß zum Zeitpunkt der Tat keinen Aufenthaltstitel und war ausreisepflichtig. Von einer Prüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen hatte die Landesregierung keine Kenntnis. Zwischenzeitlich hielt er sich auch außerhalb Deutschlands auf. Bekannt geworden sind mittlerweile Aufenthalte in der Türkei. Nach Angaben der Landesregierung hatte die Polizei in Goslar bereits 2017 einen Hinweis darauf erhalten, dass Fatih G. aus einem türkischen Gefängnis geflohen sein soll. Eine Anfrage bei türkischen Behörden führte damals zu keinem Ergebnis.
Behörden wussten nicht, wo Fatih G. sich aufhielt
„Der mutmaßliche Täter von Stade war nicht unsichtbar“, sagt Butter. „Es gab verschiedene behördliche Berührungspunkte, aber offenbar keinen roten Faden. Wir müssen wissen, welche Informationen wann vorlagen, wie sie bewertet wurden und warum daraus keine Konsequenzen entstanden.“ Nach Angaben der CDU lebte Fatih G. ab Mai 2025 in Garbsen, ohne dort gemeldet zu sein. Die zuständige Ausländerbehörde soll davon erst nach der Tat erfahren haben. „Warum hat sein Aufenthaltsstatus offenbar keine weiteren Schritte ausgelöst?", wundert sich Butter. "Diese Frage muss beantwortet werden.“
Im Ausschuss ging es auch um die deutsche Staatsangehörigkeit seiner wenige Monate alten Tochter. Behrens soll darauf hingewiesen haben, dass sich daraus für die aktuelle Situation von Fatih G. eine aufenthaltsrechtliche Perspektive ergeben hätte. Offen bleibt damit jedoch die Frage nach den Jahren zuvor: Welchen Status hatte Fatih G. zu welchem Zeitpunkt – und welche Behörde wusste wann davon?
Hinweise gibt es zudem darauf, dass Fatih G. bereits als Jugendlicher in Goslar strafrechtlich in Erscheinung getreten sein könnte. Auch hier stellt sich die Frage, warum diese Vorgänge nicht eindeutig seiner Person zugeordnet werden konnten. Angeblich soll er damals einen anderen Nachnamen getragen haben.
Behörden kannten Fatih G.
Fatih G. war bereits vor der Stader Bluttat polizeibekannt. Im Mittelpunkt des Konflikts stand seine wenige Monate alte Tochter. Das Kind war nach einer schweren Hirnverletzung in der Uniklinik Hannover behandelt worden. Ärzte gingen von einem Schütteltrauma aus. Daraufhin wurde das Jugendamt eingeschaltet, Mutter und Kind kamen in die Stader Einrichtung. Fatih G. soll im Krankenhaus aggressiv aufgetreten sein und Personal bedroht haben. Zugleich führte er familiengerichtliche Verfahren um das Sorge- und Umgangsrecht für seine Tochter. Auch deshalb stellt sich die Frage, ob Informationen zwischen den beteiligten Behörden ausreichend zusammenliefen.
CDU fordert Antworten
Butter und Reinecke kritisieren, dass die Unterrichtung kaum Klarheit über das Tatmotiv gebracht habe. „Wir wissen bis heute nicht, was den Täter zu dieser unfassbaren Tat bewegt hat. Gerade bei sechs getöteten Menschen darf diese Frage nicht im Raum stehen bleiben“, erklären die beiden CDU-Politikerinnen. Sie sind der Ansicht, dass die Angehörigen der sechs Opfer ein Recht auf Antworten haben: "Was war das Motiv für diese Tat? Was ist in ihrem Vorfeld geschehen? Und wo hätte der Staat genauer hinschauen müssen?"
Ermittlungen gegen zwei Frauen laufen weiter
Weiterhin wird gegen die Kindsmutter Enise Ö. sowie gegen die "Patentante", die 65-jährige Sylvia S. aus Bremen, ermittelt. Letztere hat den Mercedes gefahren, mit dem Fatih G. vom Tatort flüchtete. Beide Frauen waren zunächst festgenommen, anschließend aber wieder freigelassen worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestand kein dringender Tatverdacht, der Untersuchungshaft gerechtfertigt hätte.
Deniz Kurku gibt Amt auf
Sylvia S. ist die Schwiegermutter des SPD-Landtagsabgeordneten Deniz Kurku, der bislang ehrenamtlicher Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe war. Kurku nahm an der Ausschusssitzung nicht teil und gab einen Tag später sein Amt als Landesbeauftragter auf. Sein Landtagsmandat behält er. Als Grund nannte er massive Anfeindungen, Falschbehauptungen und Morddrohungen.
Wichtig: Bislang gibt es keine öffentlich belegten Erkenntnisse, wonach Kurku selbst an der Tat beteiligt war oder von Tatplänen wusste. Nach Angaben des Innenministeriums spielt er in dem Ermittlungsverfahren weder als Beschuldigter noch als Zeuge eine Rolle.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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