Bundesverwaltungsgericht fordert Nachbesserungen
Ein Etappensieg für A20-Gegner

Gegen die A26 und die A26 hat es auch im Landkreis Stade zahlreiche Proteste gegeben | Foto: Michael Quelle
  • Gegen die A26 und die A26 hat es auch im Landkreis Stade zahlreiche Proteste gegeben
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Vorerst ein Stopp für die Küstenautobahn A20 in Niedersachsen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag geurteilt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg rechtswidrig und nicht vollziehbar sei. Es müsse nachgebessert werden. Für den BUND, der geklagt hatte, ist das ein Etappensieg.

Was für die weiteren A20-Planungen eine Rolle spielen wird: Für den Abschnitt, der jetzt beklagt wurde, spielen die neuen Klimagesetze keine Rolle. Für andere Bauabschnitte, deren Planungsstand noch deutlich vor dem Planfeststellungsbeschluss liegt, sehe das aber anders aus. Diese grundsätzliche Feststellung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen auch für die A26 haben. Mit dem Argument, dass die Autobahnplanung ein Verstoß gegen Klimagesetze sei, werden mutmaßlich auch die  noch zu planenden A26-Teilstücke auf Hamburger Gebiet vor Gericht hinterfragt werden.

NABU Hamburg will die A26 Ost verhindern

Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, die Oldenburgische IHK und die IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum zeigen sich enttäuscht über die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.  Dadurch werden Nachbesserungen erforderlich, die zu einer weiteren Verzögerung der Planungen führen.

A26 Ost: Rechtzeitig fertig trotz späterer Planung?

Positiv bewerten die drei Kammern, dass das Bundesverwaltungsgericht die gesetzliche Bedarfsfeststellung für den Bau der A20 als verbindlich betrachtet. Unabhängig vom Urteil des Gerichts können also die Planungen der weiteren Bauabschnitte fortgesetzt werden.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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