Nummer war monatelang abgeschaltet
Infos rund um die Pandemie: Landkreis Stade schaltet die eigene Corona-Hotline wieder frei
jd. Stade. Der alte Landrat ließ die Nummer abschalten, der neue nimmt sie jetzt wieder in Betrieb: Die Corona-Hotline des Landkreises Stade ist ab sofort wieder freigeschaltet. Unter der Rufnummer 04141 - 123456 werden montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr alle Fragen rund um das Thema Corona beantwortet. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen ist diese Telefon-Hotline nicht besetzt. Die Nummer war im vergangenen Sommer stillgelegt worden, nachdem das Pandemiegeschehen ein wenig abgeflaut war.
"Angesichts der massiv steigenden Zahl von Covid-19-Erkrankungen, immer neuen Verordnungen und Vorgaben durch die Bundes- und Landesregierung sowie unterschiedlicher persönlicher Fragestellungen rund um Corona bietet der Landkreis Stade ab sofort eine Corona-Hotline an", sagt Landrat Kai Seefried.
Außerdem steht für Online-Anfragen die E-Mail-Adresse corona@landkreis-stade.de zur Verfügung.
Die Infektionszahlen seien auf ein bisher noch nicht dagewesenes Niveau gestiegen, so Seefried weiter. Das führe zu einer massiven Überlastung im Gesundheitsamt und bei der Kontaktnachverfolgung. "Wir müssen davon ausgehen, dass sich diese Situation in den nächsten Wochen noch weiter verschärfen wird. Um dennoch für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar und ansprechbar zu bleiben, haben wir für den Betrieb der Telefonhotline ein Callcenter beauftragt", so der Landrat.
Für Fragen zu den Impfungen gegen das Coronavirus steht weiterhin die Impf-Hotline unter der Rufnummer 0800 - 9988665 zur Verfügung.
Pflicht zur Absonderung nach positivem Corona-Test
Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang auf folgende Bestimmungen hin: Wer positiv (egal ob PCR- oder Schnelltest) getestet wurde, muss sich unverzüglich selbst in Absonderung begeben, also zu Hause bleiben. Es muss nicht auf das Schreiben oder einen Anruf des Gesundheitsamts gewartet werden, um sich in Quarantäne zu begeben oder sich daraus zu entlassen. Der Landkreis weist hier auf die Vorgaben der Niedersächsischen Absonderungsverordnung hin. Betroffene sollen dem Gesundheitsamt außerdem keine positiven Testergebnisse zusenden, da das Gesundheitsamt automatisch von den Laboren informiert wird.
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