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Krankenhausreform mit Schwächen
Kliniken fordern praxisnahe Nachbesserungen

Krankenhäuser sollen ab 2027 in Leistungsgruppen arbeiten | Foto: AdobeStock / Aipera
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  • Krankenhäuser sollen ab 2027 in Leistungsgruppen arbeiten
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Ende Juni ist bei der Krankenhausreform in Niedersachsen die Frist zur Beantragung von Leistungsgruppen abgelaufen. Hintergrund: Vom 1. April bis 30. Juni mussten die Kliniken ihre Anträge auf Zuweisung von Leistungsgruppen einreichen. "Das Antragsverfahren hat Herausforderungen und Defizite der Reform offengelegt", sagt Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG). "Die aktuellen Vorgaben sind vielfach nicht praxistauglich und führen zu erheblichen Unsicherheiten in der weiteren Umsetzung. Deshalb fordern wie die Politik in Land und Bund zu inhaltlichen Nachbesserungen auf." Und: "Die Kliniken haben unter erheblichem Aufwand und trotz zahlreicher offener Fragen ihre Anträge eingereicht. Dabei wurde sichtbar, wo die Reform an Grenzen stößt und Korrekturbedarf besteht. Diese Erfahrungen müssen Gehör finden", betont auch Rainer Rempe, Vorstandsvorsitzender der NKG.

Ein Problem bei der Umsetzung der Reform ist die Anwendung der sogenannten Grouper-Software, die medizinische Leistungen automatisch bestimmten Leistungsgruppen zuordnet. Die Logik dieser Software führt insbesondere in Niedersachsen zu verzerrten Ergebnissen. Das hat u.a. zur Folge, dass Krankenhäuser ihre tatsächlich erbrachten Leistungen nicht sachgerecht abbilden können. Das birgt das Risiko einer Krankenhausplanung, die am tatsächlichen Versorgungsbedarf vorbeigeht.

Zudem zeigt sich, dass Kooperationen zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dies betrifft gerade Fachkliniken, die durch die gemeinschaftliche Nutzung von Infrastruktur besonders effizient arbeiten und funktionierende Versorgungskonzepte etabliert haben. Infolgedessen scheitern diese Kliniken an formalen Qualitätskriterien, obwohl sie in der Praxis den Anforderungen an eine umfassende und hochwertige Patientenversorgung gerecht werden. 

„Die Kliniken in Niedersachsen sind die ‚Beta-Tester‘ der Krankenhausreform. Was im Gesetz gut gemeint ist, bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten“, unterstreicht Helge Engelke. „Wenn die in einem Algorithmus abgebildete Struktur eines Hauses wichtiger wird als das, was dort tatsächlich geleistet wird, läuft die Reform in die falsche Richtung. Unsere Kliniken brauchen faire und praxisgerechte Kriterien und nicht neue bürokratische Hürden. Nur so kann die Patientenversorgung auch künftig flächendeckend und auf einem hohen Qualitätsniveau aufrechterhalten werden“, so Engelke weiter. 

Zum Hintergrund:

Ab 2027 soll die Krankenhausplanung bundesweit von Fachabteilungen auf Leistungsgruppen mit zugehörigen Fallzahlen umgestellt werden. Die Länder müssen bis Ende 2026 die Leistungsgruppen den Krankenhäusern zuweisen. Niedersachsen ist im bundesweiten Vergleich bei der Vorbereitung bereits weit vorangeschritten. An die neue Krankenhausplanung wird künftig auch die Krankenhausfinanzierung geknüpft. Die Umstellung auf die neue Finanzierung soll ab 2028 schrittweise erfolgen und bis 2030 abgeschlossen sein.

Niedersachsen fördert Klinikbauten mit 316 Millionen Euro
Krankenhäuser sollen ab 2027 in Leistungsgruppen arbeiten | Foto: AdobeStock / Aipera
Die Finanzierung der Kliniken soll von der Leistungsgruppe abhängen | Foto: AdobeStock / Atlas
Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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