Flüssiggasprojekt verstößt nicht gegen Klimaziele
LNG-Terminal Stade: Bundesverwaltungsgericht weist Klage des BUND in letzter Instanz ab
- Die Baustelle des landseitigen LNG-Terminals im Industriegebiet Bützfleth mit dem Stader Seehafen im Hintergrund
- Foto: Martin Elsen/nord-luftbilder.de
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Der Rechtsstreit um das bereits in Bau befindliche landseitige LNG-Terminal in Stade ist höchstrichterlich entschieden: Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat die Genehmigung für das Milliardenprojekt für rechtmäßig erklärt. Die Klage des BUND Niedersachsen wurde damit in der letzten Instanz abgewiesen. Mit diesem Urteil ist der Weg für den Weiterbau des ersten landseitigen Flüssigerdgas-Terminals in Deutschland frei. Verhandelt wurde über die vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg im November 2023 erteilte Genehmigung für den Bau und der Betrieb der Anlage, die im Industriegebiet Bützfleth in direkter Nachbarschaft zum Werkgelände des Chemiekonzerns Dow entsteht. Die Hamburger Projektgesellschaft Hanseatic Hub Energy (HEH), die das Bauvorhaben realisiert, begrüßt das Leipziger Urteil in einer ersten Reaktion.
Fertigstellung für 2027 angepeilt
Die endgültige Investitionsentscheidung seitens der HEH zum Bau des landseitigen Terminals in Stade fiel nach mehrjährigen Planungen im März 2024. Im Juli 2024 erfolgte dann der erste Spatenstich. Sichtbares Zeichen der Baumaßnahme sind die Kräne auf dem Areal an der Elbe. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Die HEH ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen. Gesellschafter sind die Partners Group, Enagás, Dow sowie die Buss Gruppe. Die HEH plant, ihr LNG-Terminal später für umweltfreundliche Gase wie ‚grünen‘ Wasserstoff umzurüsten. Die Genehmigung, über das Terminal LNG - also verflüssigtes Erdgas - zu importieren, läuft allerdings bis 2043. Im Dezember 2023 hatte der BUND Widerspruch gegen die Genehmigungen eingelegt. Dieser Widerspruch wurde im Februar 2024 abgelehnt.
BUND monierte Verstoß gegen Klimaziele
Deshalb ging es anschließend vor Gericht. Insbesondere rügte der BUND in seiner von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützten Klage, dass für einen bis 2043 zugelassenen Betrieb des LNG-Terminals mit Erdgas kein energiewirtschaftlicher Bedarf bestehe und eine derart lange Frist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des Klimaschutzes und dem Klimaschutzgesetz nicht vereinbar sei. Außerdem lägen die Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der Umrüstbarkeit der Anlage auf einen Betrieb mit verflüssigtem Ammoniak nicht vor, die Anlagensicherheit sei nicht hinreichend gewährleistet und Naturschutzrecht werde verletzt.
Gericht verweist auf gesetzliche Vorgaben
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits in einem vorangegangenen Gerichtsverfahren geklärt, dass es der Genehmigungsbehörde verwehrt ist, einen früheren als den im LNG-Beschleunigungsgesetz genannten Zeitpunkt (31. Dezember 2043) für die Beendigung eines LNG-basierten Terminalbetriebs zu verfügen. Aus dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes und dem Klimaschutzgesetz ergebe sich nichts Anderes. Ob für das LNG-Terminal bis zum Ende des Genehmigungszeitraums ein Bedarf bestehe, sei für die Zulassung des Vorhabens ohne Belang. Die Möglichkeit, die Anlage auf einen späteren Betrieb mit verflüssigtem Ammoniak ("Green Gas Ready") umzurüsten, hat die beigeladene Betreiberin nach Auffassung des Gerichts hinreichend nachgewiesen. Aus den im Genehmigungsverfahren vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen würden sich keine "durchgreifenden Bedenken gegen die Sicherheit der Anlage" ergeben. Verstöße gegen Naturschutzrecht lägen nicht vor, so die Richter.
HEH zeigt sich mit Urteil zufrieden
Seitens der HEH zeigt man sich zufrieden mit dem Leiziper Urteil. "Die klare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Beleg für die gute und sorgfältige Arbeit des Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg und der Stadt Stade", erklärt eine HEH-Sprecherin gegenüber dem WOCHENBLATT. Ihr Unternehmen werde mit dem landbasierten Terminal für verflüssigte Gase ab 2027 zur Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas beitragen. Die Sprecherin weist darauf hin, dass die Kapazitäten des Terminals bereits langfristig an europäische Energieversorger vermarktet sind. Diese hätten zudem die Option, im Zuge der Energietransformation auf wasserstoffbasierte Energieträger, wie Ammoniak umzustellen.
Landrat: Eine gute Nachricht
Eine positive Reaktion kommt auch vom Stader Landrat Kai Seefried. "Dieses Urteil ist eine wirklich gute Nachricht für den Industriestandort Stade und unterstreicht die Bedeutung des ersten landseitigen Flüssiggasterminals in Deutschland", so Seefried. Stade nehme damit eine Vorreiterrolle in Deutschland und Europa ein. Gemeinsam mit den tschechischen Partnern leiste das Projekt von HEH einen wichtigen Beitrag für die europäische Versorgungssicherheit und die Unabhängigkeit Europas gegenüber russischem Gas. „Dieses Milliardenprojekt zeigt einmal mehr, dass wir im Landkreis Stade zur internationalen Energiedrehscheibe werden und einen entscheidenden Anteil an der Energiewende haben“, sagt der Landrat.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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